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Zimmer in Wohnheim gemietet - Kündigungsschutz eingeschränkt

Auch bei der Vermietung von Zimmern in einem Wohnheim wird Wohnraum vermietet. Der Kündigungsschutz ist aber eingeschränkt.

Zimmer im Wohnheim - es gilt Wohnraum-Mietrecht

Auch für Zimmer im Wohnheim gilt das Wohnraummietrecht, §§ 549 ff. BGB.

Aber teilweise mit Einschränkungen, wie sich aus § 549 Abs.2 BGB ergibt.

Zimmer im Wohnheim - Kündigungsschutz eingeschränkt

Vor allem ist der Kündigungsschutz durch das Gesetz eingeschränkt:

  • Für eine Kündigung braucht der Heimbetreiber keine Gründe.

Widerspruch gegen Kündigung wegen Härtegründen

Studentenwohnheim - Sozialklausel für Studenten bei Kündigung durch Vermieter

Studenten könnten wegen der Sozialklausel der Kündigung widersprechen.

  • Denn für Studentenwohnheime ist anerkannt, dass es sich nicht um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch handelt - auch wenn das manchmal ausdrücklich im Wohnheim-Mietvertrag steht.

Beispiele für Härtegründe: Wichtige Prüfungen sind abzulegen, das Examen steht unmittelbar bevor. Auch eine Krankheit oder Schwangerschaft können im Rahmen der Sozialklausel als unzumutbare Härte gelten und den Kündigungswiderspruch begründen.

Hinweis


Die Einzelheiten sind hier rechtlich kompliziert, so dass Sie, wenn Sie als Bewohner eines Studentenwohnheims, Schülerwohnheims oder Jugendwohnheims Probleme mit dem Heimbetreiber haben, sachkundigen Rat einholen sollten.




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