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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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Zimmer in Wohnheim gemietet - Kündigungsschutz eingeschränkt
Auch bei der Vermietung von Zimmern in einem Wohnheim wird Wohnraum vermietet. Der Kündigungsschutz ist aber eingeschränkt.
Zimmer im Wohnheim - es gilt Wohnraum-Mietrecht
Auch für Zimmer im Wohnheim gilt das Wohnraummietrecht, §§ 549 ff. BGB.
Aber teilweise mit Einschränkungen, wie sich aus § 549 Abs.2 BGB ergibt.
Zimmer im Wohnheim - Kündigungsschutz eingeschränkt
Vor allem ist der Kündigungsschutz durch das Gesetz eingeschränkt:
- Für eine Kündigung braucht der Heimbetreiber keine Gründe.
Widerspruch gegen Kündigung wegen Härtegründen
- Der Mieter kann sich aber gegenüber einer Kündigung auf Härtegründe berufen - sogenannte Sozialklausel, § 574 BGB.
Widerspruch wegen sozialer Härte - Ausnahme:
​​​​​​​Der Wohnheimplatz ist nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet,
dann gilt auch diese Schutzbestimmung nicht, wie sich wiederum aus § 549 Abs.2 BGB ergibt.
Studentenwohnheim - Sozialklausel für Studenten bei Kündigung durch Vermieter
Studenten könnten wegen der Sozialklausel der Kündigung widersprechen.
- Denn für Studentenwohnheime ist anerkannt, dass es sich nicht um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch handelt - auch wenn das manchmal ausdrücklich im Wohnheim-Mietvertrag steht.
Beispiele für Härtegründe: Wichtige Prüfungen sind abzulegen, das Examen steht unmittelbar bevor. Auch eine Krankheit oder Schwangerschaft können im Rahmen der Sozialklausel als unzumutbare Härte gelten und den Kündigungswiderspruch begründen.
Die Einzelheiten sind hier rechtlich kompliziert, so dass Sie, wenn Sie als Bewohner eines Studentenwohnheims, Schülerwohnheims oder Jugendwohnheims Probleme mit dem Heimbetreiber haben, sachkundigen Rat einholen sollten.
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