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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigungsschutz bei Kündigung der Mietwohnung für Mieter
Ist eine Wohnung (Wohnraum) vermietet, dann besteht für Mieter ein gesetzlicher Kündigungsschutz.
Vermieter brauchen einen Grund für die Kündigung der Wohnung
Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht einfach kündigen.
Der Vermieter muss für eine ordentliche (oder außerordentliche) Kündigung des Mietvertrags für eine Wohnung einen gesetzlich zugelassenen Grund haben:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe
Der Kündigungsgrund ist vom Vermieter im Kündigungsschreiben anzugeben:
Kündigung Mietwohnung durch Vermieter - Angabe der Gründe
Kündigung der Mietwohnung - Vermieter muss ein berechtigtes Interesse haben
Für die Durchsetzung einer Kündigung des Mietvertrags für eine Mietwohnung muss der Vermieter meist ein berechtigtes Interesse darlegen.
Kündigung Mietvertrag - berechtigtes Interesse des Vermieters, Grund
​​​​​​​Das berechtigte Interesse ist gesetzlich geregelt, BGB § 573.
- Mieter können der Kündigung der Wohnung aus besonderen Härtegründen widersprechen.
Vermieter können die Wohnung zur Durchsetzung einer höheren Miete nicht kündigen
Es ist für Vermieter nicht möglich die Wohnung zu kündigen, weil der Vermieter mit der Kündigung eine höhere Miete durchsetzen will, § 573 BGB.
Kündigungsfrist für Vermieter bei ordentlicher Kündigung aus berechtigtem Interesse
Ohne eine bestehende wesentliche Vertragsverletzung des Mieters kann der Vermieter für eine zu Wohnzwecken vermietete Wohnung nur eine ordentliche Kündigung aussprechen.
Ordentliche Kündigung Mietwohnung durch Vermieter - Kündigungsfrist
Kein Kündigungsschutz für Mieter bei schwerer Vertragsverletzung des Mietvertrags
Es besteht kein Kündigungsschutz, wenn Mietern eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorzuwerfen ist, so dass der Vermieter fristlos kündigen kann:
Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter
Vermieter können Sonderkündigungsrechte für die Kündigung der Wohnung geltend machen
Der Vermieter kann die Wohnung auch kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht. In besonderen Situationen, z.B. bei Tod des Mieters, Eintritt von Erben in den Mietvertrag - bestehen besondere Kündigungsrechte des Vermieters, für die er nur eine bestimmte Frist einhalten muss, aber keine weiteren Gründe belegen muss.
Kündigung des Mietvertrags der Wohnung nach Tod des Mieters
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es:
Sonderkündigungsrechte für Mietwohnung durch Vermieter - Gründe
Kündigung von Wohnraum - nicht immer besteht für Mieter Kündigungsschutz
Für einige Mietverhältnisse gilt der Kündigungsschutz gar nicht, und zwar für
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch;
Wohnraum, in dem der Vermieter auch selbst wohnt;
oder in einer Einliegerwohnung;
bzw. der Kündigungsschutz ist darauf eingeschränkt, dass Mieter höchstens besondere Härtegründe vorbringen können (Wohnheim für Studenten, Jugendliche, Schüler).
- Ist ein befristeter Mietvertrag wirksam abgeschlossen, bedarf es keiner Kündigung.
Der Mietvertrag endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag - Voraussetzung für Befristung
Kündigungsschutz für Untermieter bei Kündigung eines Untermietvertrags
Der Vermieter (Hauptmieter) kann das Untermietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Untermietverhältnisses hat.
Kündigung Mietvertrag - berechtigtes Interesse des Vermieters, Grund
- Es besteht aber eine Ausnahme, wenn der Vermieter mit dem Untermieter in der gleichen Wohnung wohnt.
Wann gilt der eingeschränkte Kündigungsschutz für Untermieter?
Wurde eine ganze Wohnung untervermietet und wird gekündigt, so gilt das normale Mietrecht und es gelten die normalen Kündigungsfristen gemäß § 573 c BGB:
Untervermietung ganze Wohnung – Kündigungsschutz Untermieter
Lesetipp
Mischmietverhältnis - Gemischte Nutzung, Wohnen und Gewerbe
Redaktion
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