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Ratgeber Untervermietung
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Kündigung Wohnung durch Vermieter - Angabe des Grundes
Hat der Vermieter den Mietvertrag der Wohnung gekündigt, so müssen in dem Kündigungsschreiben die Gründe, der Grund angegeben sein.
Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - Grund muss in der Kündigung stehen
Der Vermieter darf nur kündigen, wenn einer der im Gesetz angegebenen Gründe vorliegt.
Der Vermieter kann, wenn ein gesetzlicher Grund gegeben ist, den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (ordentlich) kündigen.
Gründe für die ordentliche Kündigung
In manchen Fällen können Vermieter ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen
Sonderkündigung des Vermieters mit Kündigungsfrist
Im Fall einer schwerwiegenden Vertragsverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich.
Schwere Vertragsverletzung, fristlose Kündigung
- In allen Fällen gilt, dass der Vermieter den Grund für die Kündigung in der Kündigung angeben muss, siehe insbesondere für die ordentliche Kündigung, § 573 Abs. 3 BGB.
Bundesgerichtshof - Gründe für die Kündigung der Mietwohnung müssen dargestellt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 7.3.2010 (Az. VIII ZR 70/09 ) auf die Gesetzesbegründung verwiesen:
- Der Zweck der Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen.
Formelle Anforderung an Kündigung des Vermieters
Grund wegen Kündigung der Wohnung muss von anderen Gründen unterscheidbar sein
Es soll dann allerdings genügen, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Personen, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, formell ausreichend.
In besonderen Fällen soll es ausreichen, wenn die Kündigungsgründe dem Mieter bereits bekannt sind, z.B. aus einer vorausgegangenen Kündigung, die wiederholt wird.
Begründung für Kündigung des Mietvertrags der Wohnung - neuer Grund des Vermieters
Klar ist nach dem Gesetz, dass der Vermieter nicht einfach den Kündigungsgrund austauschen kann. Er kann nur eine neue Kündigung schicken, gestützt auf den neuen Grund. Das ist auch im laufenden Räumungsprozess möglich.
- Eine auf einen anderen Grund gestützte Kündigung löst - wenn es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt - eine neue Kündigungsfrist aus.
Gründe für Kündigung bleiben inhaltlich zu prüfen
Auch wenn eine Kündigung den Grund angibt, also formell in Ordnung ist, gibt das dem Mieter nur die Möglichkeit zu prüfen, ob die Kündigung begründet sein kann.
Ob die Kündigung wirklich auf diesen Grund gestützt werden kann, muss inhaltlich geprüft werden. Möglicherweise besteht der vom Vermieter angegebene Grund gar nicht, oder lässt sich nicht beweisen.
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Redaktion
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