Logo

Mietvertrag Studentenwohnheim - Kündigungsschutz, Mieterhöhung

Wurde ein Zimmer in einem Wohnheim für Studenten, Jugendliche oder Schüler gemietet, dann ist das zwar ein Wohnraummietvertrag, es gilt aber für solche Verträge ein geringerer Kündigungsschutz und eine Mieterhöhung ist für den Betreiben einfacher.

Mietvertrag für Studentenwohnheim - Wohnraummietrecht mit Einschränkungen

Ein Mietvertrag über ein Zimmer oder mehrere Zimmer in einem Studentenwohnheim ist ein Wohnraum-Mietvertrag. Aber es gibt wesentliche Einschränkungen: wichtige Schutzrechte der Mieter gelten für solch einen Vertrag nicht, § 549 Abs. 3 BGB.

Studentenheim - Abschluss eines Zeitmietvertrags

  • Der Betreiber kann Zeitmietverträge ohne die sonst geltenden Beschränkungen mit den Studenten (auch Heimbewohnern) abschließen, also vereinbaren, dass der Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass erst eine Kündigung ausgesprochen werden muss.

Beispielsweise kann es sein, dass der Wohnheimplatz nur für ein Austauschsemester vermietet wird.

Kündigungsschutz für Zimmer, Wohnungen in einem Studentenheim - Sozialklausel

Für eine Kündigung braucht der Heimbetreiber keine Gründe.

Ein betroffener Mieter kann sich aber gegenüber einer Kündigung auf Härtegründe berufen - sogenannte Sozialklausel.

Studenten könnten der Kündigung widersprechen mit der Begründung, dass die Kündigung gerade jetzt eine besondere Härte darstellt (Sozialklausel).
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe 
Härtegründe können z.B. darin bestehen, dass wichtige Prüfungen bevorstehen, das Examen demnächst ansteht.

Auch eine Krankheit oder auch eine Schwangerschaft können im Rahmen der Sozialklausel als unzumutbare Härte gelten und den Kündigungswiderspruch begründen.

Ist der Wohnheimplatz nicht befristet, aber nur zum vorübergehenden Gebrauch z.B. für ein Austauschsemester vermietet, hat ein Härtewiderspruch meist keinen Erfolg.

Mieterhöhung für Wohnung, Zimmer im Studentenwohnheim - gesetzliche Vorschriften?

Auch die gesetzlichen Vorschriften über Mieterhöhungen gelten für Mieter in Wohnheimen für Studenten, Jugendliche oder Schüler nicht.

  • Das heißt, der Heimbetreiber muss keine besonderen Fristen einhalten und muss die verlangte Miete nicht begründen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
  • Illegal wäre eine Mietüberhöhung, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % überschritten wird.

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: