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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Mietvertrag Studentenwohnheim - Kündigungsschutz, Mieterhöhung
Wurde ein Zimmer in einem Wohnheim für Studenten, Jugendliche oder Schüler gemietet, dann ist das zwar ein Wohnraummietvertrag, es gilt aber für solche Verträge ein geringerer Kündigungsschutz und eine Mieterhöhung ist für den Betreiben einfacher.
Studentenheim - Abschluss eines Zeitmietvertrags
- Der Betreiber kann Zeitmietverträge ohne die sonst geltenden Beschränkungen mit den Studenten (auch Heimbewohnern) abschließen, also vereinbaren, dass der Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass erst eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
Kündigungsschutz für Zimmer, Wohnungen in einem Studentenheim - Sozialklausel
Für eine Kündigung braucht der Heimbetreiber keine Gründe.
Ein betroffener Mieter kann sich aber gegenüber einer Kündigung auf Härtegründe berufen - sogenannte Sozialklausel.
Studenten könnten der Kündigung widersprechen mit der Begründung, dass die Kündigung gerade jetzt eine besondere Härte darstellt (Sozialklausel).
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe
Das kann möglich sein, weil wichtige Prüfungen bevorstehen, auch, weil das Examen demnächst ansteht.
Ausnahme:
Der Wohnheimplatz ist nur zum vorübergehenden Gebrauch z.B. für ein Austauschsemester vermietet.
Auch eine Krankheit oder auch eine Schwangerschaft können im Rahmen der Sozialklausel als unzumutbare Härte gelten und den Kündigungswiderspruch begründen.
Mieterhöhung für Wohnung, Zimmer im Studentenwohnheim - gesetzliche Vorschriften?
Auch die gesetzlichen Vorschriften über Mieterhöhungen gelten für Mieter in Wohnheimen für Studenten, Jugendliche oder Schüler nicht.
- Das heißt, der Heimbetreiber muss keine besonderen Fristen einhalten und muss die verlangte Miete nicht begründen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
- Illegal wäre eine Mietüberhöhung, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % überschritten wird.
Redaktion
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