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Kündigungsausschluss im Mietvertrag für Studenten meist unwirksam
Besteht ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag und handelt es sich bei dem Vertragspartner des Vermieters um Studierende, Studenten dann ist die Regelung zum Kündigungsverzicht meist unwirksam.
Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss für Mietvertrag der Wohnung
Ein beidseitiger Kündigungsausschluss oder Verzicht auf Kündigung, also die Vereinbarung, dass der Mietvertrag längere Zeit weder vom Vermieter noch vom Mieter gekündigt werden kann, ist grundsätzlich möglich.
- Grundsätzlich sollen Mieter immer einigermaßen kurzfristig den Mietvertrag beenden können - die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt (knapp) drei Monate.
- Ein Mietvertrag für eine feste Mietzeit (Zeitmietvertrag), der vorher nicht ordentlich gekündigt werden kann, ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, also wirksam: Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag.
- Dennoch hält der Bundesgerichtshof (BGH) eine Konstruktion für möglich, die auf dasselbe hinausläuft, nämlich einen beidseitigen Verzicht auf die Kündigung:
Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss im Mietvertrag wirksam?
"Beide Seiten verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum ...."
Kündigungsverzicht Zeitmietvertrag - gilt der Mietvertrag auch, wenn der Mieter Student ist?
Ist der Mieter ein Student, und wird im Hinblick darauf ein Zimmer oder eine Wohnung an ihn vermietet, dann ist der Kündigungsausschluss (die Möglichkeit als Mieter den Mietvertrag zu kündigen) meist unwirksam.
- Mieter müssen dem Gericht darlegen, dass der Vermieter wusste, dass er an Studierende vermietet.
Vermietung an Student - Kündigungsausschluss im Mietvertrag meist unwirksam
Bei der Vermietung an einen Studenten darf - so der Bundesgerichtshof (BGH) - dessen Interessenlage nicht übergangen werden.
- Die Notwendigkeit, oder der Wunsch, womöglich schon nach wenigen Monaten das Studienziel und den Ort zu wechseln, dürfen nicht durch eine lange Bindung an den Mietvertrag vereitelt werden.
- Studenten müssen sich in solchen Fällen vom Mietvertrag lösen können.
Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts - Studenten sind daran nicht gebunden
Der BGH erkennt an, dass ein solcher Kündigungsverzicht nicht gelten kann, wenn ein besonderes Bedürfnis nach Flexibilität und Mobilität bei den Mietern besteht.
BGH-Urteil - Kündigungsausschluss bei Vermietung an Studenten
Ein Kündigungsverzicht - in einer Formularklausel - ist unwirksam, es gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist für die Wohnung bzw. die Kündigungsfrist für ein möbliertes bzw. unmöbliertes Zimmer:
Kündigungsschutz bei möbliert vermieteter Wohnung, Zimmer
Redaktion
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