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Verringerter Kündigungsschutz für Wohnungen, Zimmer 

Bei Mietverträgen über Wohnungen, Wohnraum kann es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sein, dass ein verringerter Kündigungsschutz gilt.

Verringerter Kündigungsschutz für Mietwohnungen - Ausnahme Einliegerwohnung

  • Einliegerwohnung
    die Wohnung des Mieters liegt in einem Zweifamilienhaus, die andere Wohnung wird vom Vermieter selbst bewohnt

Verringerter Kündigungsschutz für Zimmer - Ausnahme Untervermietung von Zimmern

Verringerter Kündigungsschutz Zimmer - Ausnahme Vermietung Zimmer in einem Wohnheim

Verringerter Kündigungsschutz Zimmer - Ausnahme Vermietung Zimmer Studentenwohnheim

  • Zimmer in einem Studentenwohnheim unterliegen einem verringerten Kündigungsschutz


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