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Ratgeber Untervermietung
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Besichtigung der Wohnung - Privatsphäre des Mieters zu beachten
Der Vermieter hat nur dann ein Recht auf Betreten oder Besichtigung der Mietwohnung, wenn dies ordentlich angekündigt wurde und es einen konkreten sachlichen Grund gibt. Die Privatsphäre des Mieters ist vom Vermieter zu beachten.
Zutritt zur Mietwohnung durch Vermieter, Verwalter - nur mit Erlaubnis des Mieters
Selbstverständlich darf der Vermieter - außer im Falle konkreter Gefahr - die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters nicht betreten.
Der Mieter hat in seiner Mietwohnung ein Recht auf Privatsphäre, die auch verfassungsrechtlich geschützt ist. Das muss der Vermieter beachten, wenn er - oder von ihm beauftragte Personen - die Mietwohnung betreten wollen.
Bundesgerichtshof - kein allgemeines Recht des Vermieters für Betreten der Mietwohnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 4.6.2014 (Az. VIII ZR 289/13 ) entschieden, dass der Vermieter weder nach dem Gesetz ein allgemeines Recht zur Besichtigung der Wohnung in bestimmten Abständen hat, noch ein solches Recht durch eine Formularklausel im Mietvertrag schaffen kann.
- Eine Formularbestimmung im Mietvertrag, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.
Der BGH begründet das ausdrücklich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Privatsphäre.
Sachlicher Grund für Betreten oder Besichtigung der Wohnung erforderlich
Ein Recht zur Besichtigung und auf Besichtigung der Wohnung hat der Vermieter, ebenso wie seine Beauftragten, nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann.
In dem Streitfall hatte der Vermieter einen Besuch zur Besichtigung der installierten Rauchmelder angekündigt - wollte dann aber die ganze Wohnung besichtigen und verließ die Wohnung trotz Aufforderung des Mieters nicht.
Der Mieter setzte den Vermieter schließlich vor die Tür, und der Vermieter kündigte fristlos den Mietvertrag.
Mieter setzt Vermieter vor die Tür
- Verlässt der Vermieter die Wohnung auf Aufforderung des Mieters nicht, dann handelt es sich um Hausfriedensbruch.
​​​​​​​Was ist Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht?
Fristlose Kündigung wegen einer vom Mieter nicht zugelassenen Besichtigung der Wohnung
Der BGH entschied, eine schwere Vertragsverletzung des Mieters sei nach den Umständen dieses Einzelfalls nicht anzunehmen, und hob das Urteil des Landgerichts, das der Kündigung entsprochen hatte, auf.
Rechtzeitige und genaue Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung durch Vermieter
Der BGH bestätigt nebenbei auch, dass der Vermieter eine Besichtigung rechtzeitig ankündigen und den Zweck der Besichtigung angeben muss.
Mögliche Gründe für Besichtigung durch den Vermieter / Verwalter / Handwerker
Ankündigung, Terminvereinbarung
Notwehr des Mieters gegen nicht zulässige Besichtigung der Mietwohnung
Bei unmittelbaren Notwehrmaßnahmen gegenüber dem Vermieter, dem Verwalter oder anderen Beauftragten im Rahmen einer nicht zulässigen Besichtigung der Mietwohnung ist höchste Vorsicht angeraten.
- Es kann sehr leicht auch eine Überschreitung des Notwehrrechts sein, die zur Kündigung führen kann.
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Redaktion
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