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Ratgeber Untervermietung
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Wohnungsbesichtigung - Mieter setzt Vermieter vor die Tür
Eine Vermieterin vereinbarte mit dem Mieter seines Hauses einen Besichtigungstermin. Dabei ging es um die Besichtigung neu installierter Rauchmelder - der Vermieter wollte aber ohne Erlaubnis alle Zimmer besichtigen, nicht nur die Räume, wo die neuen Rauchmelder installiert wurden.
Vermieter will unberechtigt eine Besichtigung gegen den Willen des Mieters durchsetzen
Bei diesem Termin erschien der Vermieterin die Gelegenheit günstig, einfach mal das Haus besichtigen zu wollen. Das passte dem Mieter verständlicherweise nicht und er forderte die Vermieterin nachdrücklich auf, das Haus zu verlassen – das wollte die Vermieterin aber nicht.
Wohnungsbesichtigung - Mieter nimmt sein Hausrecht wahr, setzt Vermieterin vor die Tür
Die Selbsthilfe des Mieters: Er hat seine Vermieterin umfasst und einfach aus dem Haus hinausgetragen, sozusagen vor die Tür gesetzt.
Die Folge war die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin, wogegen sich der Mieter zur Wehr setzte.
Vermieter vor die Tür gesetzt - Bundesgerichtshof urteilt über Kündigung des Mietvertrags
Das Urteil des Bundesgerichtshofs v. 04.06.2014 (AZ VIII ZR 289/13):
- Die von der Vermieterin erklärte Kündigung war weder als fristlose Kündigung, noch als ordentliche Kündigung wirksam. Denn verabredet war, dass die Vermieterin nur die Räumlichkeiten mit den neuen Rauchmeldern in Augenschein nehmen sollte – mehr nicht.
Hausrecht des Mieters verletzt - Vermieterin will Besichtigung durchsetzen
Weil die Vermieterin versuchte - gegen den ausdrücklichen Willen des beklagten Mieters - durchzusetzen, dass sie auch andere Räume besichtigt, und sie der Aufforderung des Mieters, das Haus zu verlassen, nicht nachkam, verletzte die Vermieterin das Hausrecht des Mieters.
- Hierdurch sah das Gericht zumindest eine Mitschuld der Vermieterin an den Geschehnissen und sah die Kündigung insgesamt als nicht rechtmäßig an.
Redaktion
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