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Ratgeber Untervermietung
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Für Wohnungsbesichtigung brauchen Vermieter einen Grund - Urteil
Der Vermieter braucht einen wirklichen Grund für die Besichtigung seiner Mietwohnung. Anlasslose, grundlose Besichtigungen durch den Vermieter können Mieter verweigern
Kündigung der Wohnung wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung durch den Mieter
Ein Vermieter kündigte seinen Mieter fristlos, weil der Mieter ihm die Wohnungsbesichtigung verweigerte und es kam deswegen zum Prozess.
Mieter kann die Wohnungsbesichtigung verweigern
Das Amtsgericht Stuttgart (Urteil vom 27.10.2014, Az. 6 C 1247/14) hat diese fristlose Kündigung für unwirksam erklärt.
Besichtigungen, weil es den Vermieter einfach mal interessiert wie die Wohnung aussieht, sozusagen aus Neugier, das geht in der Regel nicht. Das Amtsgericht stellte fest, dass der Mieter ein Recht darauf hat in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden.
Gründe für eine Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter während des Mietverhältnisses
Begründete Anlässe für den Vermieter, während des laufenden Mietvertrages eine Besichtigung durchzuführen, können zum Beispiel sein, wenn:
- Handwerker Arbeiten beendet haben, der Vermieter das Ergebnis besichtigen möchte
- Mängel besichtigt werden sollen
- ein Aufmessen der Wohnung erforderlich ist
- Modernisierungsmaßnahmen geplant sind.
- Besichtigung der Mietwohnung - Grund, wer darf Zutritt verlangen? ​​​​​​​
Vermieter darf alle 5 Jahre die Wohnung besichtigen
Allerdings hält das Amtsgericht München es für möglich, dass alle 5 Jahre dem Vermieter eine Besichtigung möglich ist:
Alle 5 Jahre eine Besichtigung des Vermieters?
Dies ist bisher ein Einzelurteil und es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte dieser Ansicht folgen.
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