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Für Wohnungsbesichtigung brauchen Vermieter einen Grund - Urteil

Der Vermieter braucht einen wirklichen Grund für die Besichtigung seiner Mietwohnung. Anlasslose, grundlose Besichtigungen durch den Vermieter können Mieter verweigern

Kündigung der Wohnung wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung durch den Mieter

Ein Vermieter kündigte seinen Mieter fristlos, weil der Mieter ihm die Wohnungsbesichtigung verweigerte und es kam deswegen zum Prozess.

Mieter kann die Wohnungsbesichtigung verweigern

Das Amtsgericht Stuttgart (Urteil vom 27.10.2014, Az.  6 C 1247/14) hat diese fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. 

Besichtigungen, weil es den Vermieter einfach mal interessiert wie die Wohnung aussieht, sozusagen aus Neugier, das geht in der Regel nicht. Das Amtsgericht stellte fest, dass der Mieter ein Recht darauf hat in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden.

Gründe für eine Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter während des Mietverhältnisses

Begründete Anlässe für den Vermieter, während des laufenden Mietvertrages eine Besichtigung durchzuführen, können zum Beispiel sein, wenn: 

Vermieter darf alle 5 Jahre die Wohnung besichtigen

Allerdings hält das Amtsgericht München es für möglich, dass alle 5 Jahre dem Vermieter eine Besichtigung möglich ist: 

Alle 5 Jahre eine Besichtigung des Vermieters?

Dies ist bisher ein Einzelurteil und es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte dieser Ansicht folgen.




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