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Ratgeber Untervermietung
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Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter - Gründe
Es gibt viele Gründe und Anlässe dafür, dass der Vermieter verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen. Nachfolgend nennen wir Beispiele für einen vorliegenden Besichtigungsgrund des Vermieters.
Ohne echten Grund kann der Vermieter in der Regel die Wohnung nicht besichtigen
Grundsätzlich ist es in der Regel so, dass Vermieter ohne Grund keine Besichtigung durchführen können - Mieter haben das Hausrecht.
Wohnungsbesichtigung - besichtigen Mietwohnung, Grund erforderlich
BGH:
Keine Besichtigung, Betreten durch Vermieter ohne Grund und ordentliche Ankündigung
- Besteht aber offensichtlich ein Notfall, dann ist eine Besichtigung auch ohne Anmeldung durch den Vermieter möglich, auch mit Handwerkern.
Mängel beseitigen, Reparaturen - Mieter haben Pflicht zur Mitwirkung
Keine Wohnungsbesichtigung ohne Terminvereinbarung
Ist ein Grund gegeben, dann sollten Mieter immer einen Termin oder Termine für Besichtigungen mit dem Vermieter vereinbaren.
Wohnungsbesichtigungen - wie oft, zu welchen Zeiten und Tagen üblich?
Sind mehrere Besichtigungen der Wohnung durch den Vermieter möglich?
Es kann durchaus Gründe geben, dass mehrere Besichtigungen der Wohnung in ein und derselben Angelegenheit durchgeführt werden müssen.
Beispiele
Besteht z.B. ein größerer Mangel, oder muss die Ursache dafür ermittelt werdem, dann kann es sein, dass mehrere Besichtigungen erforderlich sind, die Mieter dulden müssen.
Auch im Rahmen einer geplanten Modernisierung kann es mehrere Besichtigungen geben.
Steht ein Verkauf der Wohnung oder die Neuvermietung an, dann können mehrere Besichtigungen erforderlich sein:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler, Interessenten
Aus welchem Grund kann der Vermieter die Wohnungsbesichtigung verlangen?
Weitere mögliche Gründe für eine Besichtigung können z.B. sein:
- In der Mietwohnung besteht ein Mangel (dann kann es auch erforderlich sein, dass Handwerker bei einem Termin dabei sind).
Vermieter bringt zur Wohnungsbesichtigung weitere Personen mit - Sie beabsichtigen selbst Einbauten vorzunehmen, der Vermieter möchte sich vor Ort ein Bild dazu machen.
- Es wurde eine Mietermodernisierung, Umbauten oder Ausbauten durchgeführt, die der Vermieter prüfen will.
- Es besteht die Behauptung, in der Wohnung bestehe ein Zustand, der zu Gefahren oder Störungen,
für andere Mieter oder für das Haus oder für Passanten führt (Beispiele: Starke Risse in der Decke der Wohnung darunter, oder Anzeichen dafür, dass die Wohnung verwahrlost, z.B. auch intensive Geruchsbeeinträchtigungen oder in der Wohnung daunter ist ein Wasserfleck an einer Decke. - Der Vermieter möchte im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Modernisierung oder Instandsetzung des Hauses (dann auch z.B. mit Handwerkern, auch Architekt usw.) besichtigen.
- Der Vermieter will wegen einer beabsichtigten Mieterhöhung die Wohnung sehen.
- Der Vermieter hat die Absicht die Wohnung zu verkaufen.
Tipp: Fotos in bewohnter Wohnung - Es steht die Neuvermietung, die Wohnungsübergabe der Wohnung an.
- Eventuell soll zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe eine Vorabnahme durchgeführt werden
- Das Mietverhältnis ist beendet, die Wohnung soll abgenommen werden:
Wohnungsrückgabe. - Es soll ein Aufmaß der Wohnung erfolgen, weil das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, oder weil eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorbereitet werden soll, oder weil es Streit um die Wohnfläche gibt.
- Es sollen Wartungsarbeiten an Anlagen durchgeführt werden, die sich in der Wohnung befinden, z.B. an einer Gasetagenheizung, Rauchmelder.
- Die Wasserzähler oder die Heizkostenverteiler sollen abgelesen werden.
Ein Amtsgericht in München hat die Ansicht vertreten, dass der Vermieter alle 5 Jahre sowieso das Recht haben soll, eine Besichtigung vorzunehmen. Es handelt es sich um eine Einzelmeinung und es bleibt abzuwarten, ob sich diese Ansicht durchsetzt.
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