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Wartungskosten der Therme vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?

Thermen für die Erzeugung von Wärme und / oder Warmwasser müssen regelmäßig gewartet werden. Wer hat die für die Thermenwartung entstehenden Wartungskosten zu zahlen, der Vermieter oder der Mieter?

Die Thermenwartung ist als Teil der Betriebskosten der Wohnung vom Mieter zu zahlen

Die Wartung einer Therme sollte 1x jährlich erfolgen.
Jährliche Wartung der Gastherme der Mietwohnung ist sehr wichtig.

Die Kosten für die Wartung können durch eine Vertragsvereinbarung auf die Mieter abgewälzt werden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn im Mietvertrag sinngemäß steht:
"Der Mieter hat die Betriebskosten zu tragen". 

Auch wenn dies bereits vorgedruckt im Formularmietvertrag steht, ist diese Vereinbarung wirksam.

Kosten der Thermenwartung in der jährlichen Betriebskostenabrechnung

Besteht eine solche Vereinbarung, dann können die Kosten der Thermenwartung über die Betriebskostenabrechnung bzw. die Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden.

Der Vermieter hat dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. 

Keine genaue Vereinbarung im Mietvertrag - sind die Kosten der Thermenwartung zu zahlen?

Zur Höhe der Kosten müssen keine näheren Angaben im Mietvertrag stehen.

Wann muss der Vermieter die Kosten für die Wartung einer Therme übernehmen?

Der Vermieter hat die Kosten der Thermenwartung nur zu tragen, wenn im Mietvertrag gar keine Vereinbarung enthalten ist, durch die eine Kostenumlage der Wartungskosten auf den Mieter möglich ist.

Bei der Wartung der Therme erfolgt eine Reparatur - wer hat die Reparatur zu zahlen?

Reparaturen an einer Therme sind vom Vermieter zu beauftragen und zu bezahlen.

Manchmal wird bei einer Wartung festgestellt, dass eine Reparatur erforderlich ist. Wäre z.B. das Abgasrohr zu erneuern, dann ist dies eindeutig eine Reparatur, deren Kosten der Vermieter zu zahlen hat.

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Thermenwartung zuständig ist

Nicht wirksam ist die Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter dafür verantwortlich sein soll, die jährliche Thermenwartung auszuführen, selbst in Auftrag zu geben.
Wartung einer Therme, Heizung soll Aufgabe des Mieters sein? 


Redaktion


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