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Ratgeber Untervermietung
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Wartung einer Therme, Heizung soll Aufgabe des Mieters sein?
Manche Mietverträge enthalten Regelungen, wonach Mieter die Wartung der Therme, der Heizung durchführen sollen.
Für die Wartung der Heizung soll der Mieter einen Fachbetrieb beauftragen
Durch eine solche Regelung will der Vermieter sicherstellen, dass Mieter jährlich für die Wartung ein Fachunternehmen beauftragen müssen, der Mieter die Rechnung direkt an die Firma bezahlt.
- Dies ist nicht zu empfehlen, es bestehen die im Artikel aufgeführten Nachteile.
Es muss unterschieden werden zwischen einer Verpflichtung der Mieter, die Wartung zu beauftragen und der Frage, ob der Mieter die Kosten tragen muss für eine vom Vermieter in Auftrag gegebene Wartung.
Wenn die Thermenwartung durch eine Formularklausel im Mietvertrag übertragen ist
Es sollte zunächst geprüft werden, ob die mietvertragliche Vereinbarung gilt - das ist selten der Fall. Steht im Mietvertrag nur eine Formularklausel die Thermenwartung, (Heizungswartung) sei durch den Mieter durchzuführen, so ist diese unwirksam.
- Die Beauftragung der Wartung ist dann die Aufgabe des Vermieters.
- Die Unwirksamkeit führt der Vertragsbestimmung führt auch dazu, dass der Vermieter zunächst einmal die Kosten der Wartung zu tragen hat.
- Ist vereinbart, dass Betriebskosten umlegbar sind, dann sind die Wartungskosten (in der Regel über die Betriebskostenabrechnung) vom Mieter zu zahlen. ​​​​​​
Den Vermieter auffordern, dass die jährliche Wartung der Gastherme beauftragt wird
Bei einer unwirksamen Klausel kann dem Vermieter einfach schriftlich mitgeteilt werden, dass er für die Wartung verantwortlich ist und diese ab sofort selbst organisieren muss.
Wurde die Wartung der Therme als Aufgabe des Mieters im Mietvertrag individuell vereinbart?
Sollte es sich tatsächlich um eine individuell vereinbarte Klausel handeln, dann müssen Mieter für die regelmäßige Wartung sorgen.
- An eine wirksame Indvidualvereinbarung werden hohe Anforderungen gestellt, daher ist dies selten.
Auch bei einer (selten) wirksamen Individualvereinbarung sollten Sie den Vermieter schriftlich darum bitten, dass dieser die jährliche Wartung beauftragt.
Der Grund für die Übernahme der Wartung durch den Vermieter:
- Bei einer Wartung müssen auch mal Reparaturen ausgeführt werden, die der Vermieter bezahlen muss.
Kosten Instandhaltung, Instandsetzung im Wohnungsmietrecht - Sich dann mit dem Vermieter auseinandersetzen zu müssen, dass er die Reparatur beauftragt und zahlt, will gut überlegt sein.
- Es ist immer zu bedenken, dass man als Auftraggeber auch mal Garantie- und Gewährleistungsansprüche durchsetzen muss:
Beauftragung von Arbeiten durch Mieter - Haftung für Ausführung
Wartung der Gastherme, Gasetagenheizung durch Mieter - Vorteile für Mieter?
Werden die Wartungsintervalle immer ordnungsgemäß eingehalten, so kann das Vorteile haben.
Z.B. direkte Terminabsprachen mit dem Installateur, vielleicht sogar eine Kostenersparnis.
- Aber, zu den schon aufgezeigten Nachteilen kommt hinzu:
Wird bei der Wartung festgestellt, dass eine Reparatur erforderlich ist, dann müssen Sie bzw. die Firma mit dem Vermieter Rücksprache nehmen, - eine Reparatur muss der Vermieter beauftragen und bezahlen.
Unbedingt beachten:
- Bewahren Sie immer Rechnungen und Wartungsprotokolle für den Nachweis der Arbeiten sorgfältig auf.
- Tun Sie das nicht, so kann das dazu führen, dass es bei vom Vermieter zu zahlenden Reparaturen zu Streitigkeiten kommt, wenn Wartungen nicht nachgewiesen werden können bzw. nicht in Auftrag gegeben wurden.
- Es gab in solchen Zusammenhängen auch schon Gerichtsverfahren, wegen Schadenersatzforderungen des Vermieters.
Dies deshalb, weil Wartungen nicht durchgeführt wurden, als Folge größere Reparaturen angefallen waren, und der Vermieter verlangte dann die Bezahlung der Reparatur vom Mieter.
Lesetipps zum Thema
Mietwohnung - jährliche Wartung der Gastherme ist sehr wichtig
Betriebskosten - umlegbare Wartungskosten Gastherme
Gastherme - Reparatur, Instandsetzung ist keine Kleinreparatur
Auch finden sich in Mietverträgen Klauseln für die Vornahme anderer Wartungen, z.B. für einen Durchlauferhitzer: Wartung Durchlauferhitzer - Kosten des Mieters oder des Vermieters?
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