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Die Vorabnahme der Wohnung für die Wohnungsrückgabe

Bei einem bevorstehenden Ende des Mietvertrags kann es sein, dass Vermieter eine sogenannte Vorabnahme für die Wohnung fordern bzw. wünschen.

Wohnungsrückgabe - die Vorabnahme für die Wohnung ist keine Pflicht für Mieter

Es besteht für eine Vorabnahme der Wohnung keine gesetzliche Pflicht - Vermieter haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vorabnahme, Mieter können diese einfach ablehnen.

  • Ob mit dem Vermieter oder einem Beauftragten des Vermieters eine Vorabnahme durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Mieters.

Mietvertragsende - eine Vorabnahme der Wohnung kann für Mieter sinnvoll sein

Es kann sich für Mieter empfehlen, eine "Vorabnahme" für die Vorbereitung der Wohnungsrückgabe durchzuführen.

Bei der Vorabnahme können Mieter ggf. einiges vorab einvernehmlich mit dem Vermieter regeln: 
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe

Hier finden Sie eine Mustervorlage für ein Vorabnahmeprotokoll:
Vorabnahmeprotokoll für Wohnung - Mustervorlage 

Vor dem Termin der Vorabnahme klären ob Schönheitsreparaturen durchzuführen sind

Bevor der Termin für eine Vorabnahme stattfindet:

Auch bei der Vorabnahme für die Mietwohnung wird meist ein Protokoll erstellt

In dem Protokoll der Vorabnahme können Mieter und Vermieter z.B. bereits verbindlich vereinbaren, welche Arbeiten, Renovierungen bis zum Tag der Wohnungsrückgabe vom Mieter gemacht werden.

Es kann auch einvernehmlich vereinbart werden, dass der Mietvertrag zu einem früheren Zeitpunkt endet:
Mietzahlung in der Kündigungsfrist für bisherige Wohnung vermeiden 

Unterschrift unter Vorabnahmeprotokoll - für Unterschrift des Mieters gibt es keine Pflicht 

Es besteht keine Pflicht, ein Vorabnahmeprotokoll zu unterschreiben:
Abnahmeprotokolle - Unterschrift kann der Vermieter nicht verlangen 

Auch das Wohnungsübergabeprotokoll für die Wohnungsrückgabe muss nicht unterschrieben werden.

Vorabnahmeprotokoll als Mieter unterschreiben - Verpflichtung für Renovierungsarbeiten

Werden bei der Vorabnahme z.B. Vereinbarungen mit dem Vermieter zu einer Renovierung getroffen, dann kann durch die Unterschrift unter das Protokoll eine Verpflichtung für die Ausführung von Arbeiten für Mieter entstehen.

Urteil: 
Wohnungsrückgabe - Zusage für Renovierungsarbeiten widerrufen  

Daher:

  • Bei Zweifeln, ob Sie Arbeiten durchführen müssen:
    ​​​​​​​Nicht unterschreiben, Protokoll prüfen lassen!

Bei vom Mieter durchgeführten Einbauten und Umbauten ist eine Vorabnahme zu empfehlen

Für vom Mieter vorgenommene Umbauten kann bei der Vorabnahme vereinbart  werden, ob solche zurückgebaut, oder wenn Einbauten vorhanden sind, ob diese zum Ende des Mietvertrags ausgebaut werden müssen.

Für in der Wohnung vorhandenen Umbauten und Einbauten besteht immer die Möglichkeit, dass man sich mit dem Vermieter einigt, z.B., dass diese gegen Bezahlung oder auch durch ein Erlassen von auszuführenden Schönheitsreparaturen vom Vermieter übernommen werden.
Auszug - Entschädigung für Einbauten in der Wohnung vom Vermieter 


Redaktion


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