Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Mieter will Aufwandsentschädigung für Wohnungsbesichtigungen
Vermieter haben das Recht zur Besichtigung der Mietwohnung, wenn ein entsprechender Grund dafür gegeben ist - dies ist eine für Mieter bestehende Nebenpflicht aus dem Mietvertrag.
Bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf der Wohnung werden häufiger Besichtigungstermine verlangt. Dies kann für noch in der Wohnung lebende Mieter und deren haushaltsangehörige mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sein.
Besichtigung der Mietwohnung - Grund, wer darf Zutritt verlangen?
Werden Wohnungsbesichtigungen vom Mieter unberechtigt verweigert, so kann das Risiko der Kündigung des Mietvertrags entstehen, auch das Risiko, dass ein Vermieter das Besichtigungsrecht gerichtlich durchsetzt.
Eine vorherige Abmahnung des Vermieters, vor Aussprache der Kündigung, kann erforderlich sein.
- Mieter können aber Termine einschränken und diese so abstimmen, dass sie zumutbar sind:
Wegen Zeitaufwand durch Besichtigungen verlangt Mieter Entschädigung vom Vermieter
Das Amtsgericht Landsberg (Urteil vom 06.02.2017, Az. 3 C 701/16) hatte sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem der Mieter für zusätzliche Besichtigungen im Rahmen des Verkaufs der Wohnung eine Entschädigung in Höhe von 75 Euro je angefangener Stunde Zeitaufwand vom Vermieter verlangte. Bevor diese Forderung gegenüber dem Vermieter gestellt wurde, hatte der Mieter bereits zwei Besichtigungen ermöglicht.
Kündigung Mietvertrag - Mieter will Aufwandsentschädigung für Wohnungsbesichtigungen
Wegen der Forderung nach einer Aufwandsentschädigung sprach der Vermieter eine Abmahnung aus, damit weitere Besichtigungen ohne Entschädigung zugelassen werden - der Mieter kam der Aufforderung nicht nach und es erfolgte die ordentliche Kündigung des Mietvertrags.
Da der Mieter nicht auszog, wurde eine Räumungsklage eingereicht.
- Das Gericht kam in diesem Fall zum Ergebnis, dass es sich bei der Forderung nach einer unberechtigten Aufwandsentschädigung um keine solch erhebliche Pflichtverletzung des Mieters handele, die eine Kündigung rechtfertige.
- Das Gericht würdigte dabei den Umstand, dass Besichtigungen der Wohnung stattgefunden hätten, dem Vermieter schon alles Wesentliche bekannt war.
Die Verweigerung von berechtigten Besichtigungen kann ein Kündigungsgrund sein. Andere Gerichte können einen solchen Fall, je nach Sachverhalt, anders beurteilen.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: