​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Gemeinsamer Haushalt - Angehöriger des Mieters kommt zu Schaden
Kommt im Wohnhaus, auf dem Grundstück oder in der Wohnung ein Haushaltsangehöriger des Mieters zu Schaden, dann können besondere Ansprüche bestehen, insbesondere gegen den Vermieter.
Der Vermieter hat Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Mietern
Durch den Mietvertrag ist der Vermieter besonders verpflichtet, darauf zu achten, dass dem Mieter, der Mieterin kein Schaden zustößt.
Der Vermieter muss also Sorgfalt anwenden, dass seinen Vertragspartnern möglichst keine Schäden entstehen, insbesondere gilt die sogenannte
dass man sicher auf das Grundstück, zur Wohnung kommt und auch sicher das Grundstück verlassen kann.
Sorgfaltspflichten für Vermieter schließen auch Haushaltsangehörige des Mieters ein
Es gehört zum normalen Mietgebrauch, dass ein Mieter seine Kinder oder sonstige Haushaltsangehörige in der Wohnung hat.
- Die Sorgfaltspflicht des Vermieters wirkt sich auch für diese Personen aus, die Schutzwirkung des Vertrags schützt auch sie.
Das heißt, Sie als Mieterin oder Mieter können möglicherweise auch vertragliche Ansprüche geltend machen wegen Schäden, die Ihrem Kind, Ihrer offiziell dort wohnenden Lebensgefährtin oder einem Ihrer Besucher entstanden sind.
Schadenersatz für Geschädigte - Haftung des Vermieters nur bei Verschulden
Allerdings haftet der Vermieter nur dann für Schäden, wenn ihn ein Verschulden trifft, das heißt, wenn er selbst oder einer seiner Beauftragten die Gefahrenquelle kennt, nicht in angemessener Zeit etwas dagegen unternimmt und deswegen z.B. ein Unfall mit Personenschaden passiert, weil eine Treppenstufe gebrochen, nicht repariert wurde.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: