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Persönliche Härte als Folge der Modernisierung der Wohnung

Modernisierungsarbeiten können als bauliche Folgen die Wohnung so verändern, dass daraus für die Mieter eine persönliche Härte entsteht.

Persönlicher Härtegrund - bauliche Folgen einer Modernisierung der Mietwohnung

  • Wäre z.B. die Wohnung nach dem Umbau für die Familie nicht mehr angemessen nutzbar, oder soll sie stark vergrößert und verteuert werden, dann kann dies für die Mieter, ihre Familienangehörigen und sonstigen Haushaltsangehörigen eine persönliche Härte bedeuten.
  • Modernisierung führt zu Verschlechterung der Wohnung

Persönliche Härtegründe wegen Modernisierung gegenüber Vermieter mitteilen

Bei Vorbringen persönlicher Härtegründe ist eine Interessenabwägung vorzunehmen: 

  • Wiegen die Härtegründe der Bewohner schwerer als die Interessen des Eigentümers, dann muss die Modernisierung aufgeschoben werden oder auf Dauer unterbleiben.
  • Dies wird dann in der Regel in einem Gerichtsverfahren entschieden.
Hinweis


  • Persönliche Härtegründe müssen Sie innerhalb kurzer Frist dem Vermieter mitteilen. Nehmen Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch!


Hinweis

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