Logo

Modernisierung - notwendiger Umzug kann persönliche Härte sein

Will der Vermieter eine Modernisierung durchführen, dann sind Mieter sind nach dem geltenden Gesetz meist zur Duldung von Modernisierungsarbeiten verpflichtet.

Modernisierungsarbeiten - Mieter zur Duldung verpflichtet

Will der Vermieter Modernisierungsarbeiten durchführen, sind die Mieter meist verpflichtet, die Ausführung dieser Arbeiten zu dulden, § 555d Absatz 1 BGB.

Wirtschaftliche Gründe, auch eine wirtschaftliche Härte, führen nicht dazu,  dass die Duldungspflicht entfällt, sondern sie können nur eine (teilweise ) Befreiung von den Modernisierungskosten bringen. Auch hier ist Voraussetzung, dass die wirtschaftlichen Gründe rechtzeitig dem Vermieter mitgeteilt werden.
Musterbrief - Finanzielle Härte bei Modernisierung

Persönliche Härte - Mieter müssen wegen Modernisierungsarbeiten umziehen

Eine persönliche Härte kann - so das Landgericht Berlin (Az. 65 S 301/15) in einem Urteil vom 17.02.2016 - auch darin bestehen, wenn Mieter zur Durchführung der Modernisierungsarbeiten ihre Wohnung für 12 Monate verlassen müssten, einen Umzug hinnehmen sollen.

  • Eine vollständige Räumung der Wohnung für einen nicht nur kurzen Zeitraum sei ohne weiteres als Härte zu bewerten. 

Modernisierung - Vermieter will, dass Mieter ihre Wohnung für 12 Monate verlassen sollen

Die geplanten Bauarbeiten waren umfangreich: Es sollten z. B. die Wasser- und Abwasserleitungen erneuert,  das Badezimmer umgebaut, die Fliesen erneuert werden, Fenster ausgetauscht und auch  zwei zusätzliche Balkone sollte die Wohnung erhalten. 

Umzug wegen Modernisierung - das kann ein Vermieter nicht unbedingt vom Mieter verlangen

  • Nur wenn zwingende Gründe für die Modernisierung sprechen, muss der Mieter unter Umständen zwischenzeitlich umziehen oder in ein Hotel ausweichen. 
  • Der Vermieter müsse dann dem Mieter eine Ersatzunterkunft stellen, die dessen konkreten Lebensverhältnissen entspricht. 
  • Der Vermieter könne in der Regel nicht die Herausgabe der Wohnung fordern oder sogar das Mietverhältnis beenden. 

Wegen einer Modernisierung kann der Mieter über Monate seine Wohnung nicht nutzen

Das Landgericht entschied in diesem Fall, dass solch umfassende Arbeiten nicht geduldet werden müssen, wenn der Mieter monatelang nicht in seiner Wohnung bleiben könne.

Der Vermieter hatte sich auch in keiner Weise darum bemüht, für einen angemessenen Ersatzwohnraum zu sorgen.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: