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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - die Frist für Mitteilung von Härtegründen
Für Mieter, die auf Grund einer Modernisierung gegenüber dem Vermieter einwenden wollen, dass eine persönliche Härte vorliegt, müssen schnell handeln, denn es besteht eine ziemlich kurze Frist nach Erhalt der Modernisierungsankündigung.
Modernisierung der Wohnung und des Hauses - Maßnahmen sind oft nicht abzuwehren
Maßnahmen, die - nach üblichen Vorstellungen - eine Verbesserung für die Wohnung darstellen oder das Haus, müssen die Mieter grundsätzlich dulden, § 555d Abs. 1 BGB.
Modernisierung - Verbesserung von Haus und Wohnung
Modernisierungsankündigung - kurze Frist für Mitteilung von Härtegründen an Vermieter
Haben Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, dann sollten Sie umgehend prüfen, ob die angekündigten Modernisierungen zu einer persönlichen Härte für Sie und Ihren Haushalt führen.
Sie sollten daher, wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, umgehend zu einer fachkundigen Beratung gehen.
- Für die Mitteilung der Einwände steht nur nur eine sehr kurze Frist zur Verfügung, sie beträgt schlimmstenfalls nur einen knappen Monat.
- Das Gesetz - § 555d Abs. 3 BGB - verlangt, dass Sie Ihre Härtegründe dem Vermieter mitteilen:
"innerhalb des Monats, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt".
Modernisierung - Beispiel für Berechnung der Frist für die Mitteilung von Härtegründen
Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn die Modernsierungsankündigung ordnungsgemäß ist, dem Gesetz entspricht:
Modernisierung der Wohnung - Angaben in der Ankündigung
Dies sollten Sie nicht selbst beurteilen, sondern einem Anwalt überlassen.
Die Anforderungen, was eine Modernisierungsankündigung enthalten muss, sind immer weiter gesenkt worden.
- Härteeinwände sind innerhalb der kurzen Frist dem Vermieter mitzuteilen.
Sie erhalten die Modernisierungsankündigung am 5. Mai.
Das Schreiben mit Ihren Einwänden gegen die Modernisierung muss bis zum 30. Juni beim Vermieter sein.
- Achtung: Sie erhalten die Modernisierungsankündigung am 31. Mai,
dann muss der Vermieter ebenfalls bis zum 30. Juni Ihre Einwände erhalten haben.
Modernisierungsmieterhöhung - die künftige Mieterhöhung kann nicht bezahlt werden
Eine persönliche Härte, bzw. wirtschaftliche Härte kann vorliegen, wenn Sie die Mieterhöhung nach der Modernisierung nicht bezahlen können, die Belastung wirtschaftlich unzumutbar ist.
Modernisierung - Persönliche Härte, wirtschaftliche Unzumutbarkeit
Mieterhöhung nach Modernisierung - wirtschaftliche Härte
In diesem Fall können Sie zwar die Duldung der Arbeiten nicht verhindern, aber möglicherweise erreichen, dass die finanzielle Belastung geringer ausfällt.
Musterbrief - Finanzielle, wirtschaftliche Härte bei Modernisierung
dem Vermieter mitteilen.
Aus persönlichen Härtegründen ist die Modernisierung eventuell nicht zu dulden
Persönliche Härtegründe können dazu führen, dass Mieter die Modernisierung gar nicht dulden müssen, oder die Arbeiten müssen aufgeschoben werden. Die Beurteilung sollte zusammen mit einem Anwalt erfolgen:
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