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Kinderlärm von Nachbarn - Mietminderung nur manchmal möglich
Kinderlärm, der aus einer Nachbarwohnung kommt, berechtigt meist nicht zur Minderung, es kann aber manchmal ausnahmsweise auch anders sein, wenn der Lärm tatsächlich nicht zumutbar ist.
Kinderlärm gehört zum Wohnen im Mehrfamilienhaus
In einem Mehrfamilienhaus können und sollen auch Familien mit Kindern wohnen - darauf muss sich jeder Mieter einstellen. Dazu gehört auch, dass Kinder in der Wohnung rennen, poltern, stampfen, schreien. Für Nachbarn, insbesondere diejenigen, die direkt neben oder unter der Familienwohnung wohnen, kann das phasenweise sehr anstrengend sein.
Meist haben Nachbarn keinen Anspruch auf Mietminderung wegen Kinderlärms, weil solche Einwirkungen zum normalen Mietgebrauch gehören.
Amtsgericht und Landgericht lehnen Mietminderung wegen Kinderlärms ab
Eine Nachbarin in Berlin verlangte 50 % Mietminderung wegen Kinderlärm, der aus der Wohnung über ihr kam. Sie legte ausführliche Lärmprotokolle vor:
Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen
Amtsgericht und Landgericht haben die Mietminderung abgelehnt, ohne über das Maß der Störungen Beweis zu erheben.
Bundesgerichtshof verlangt wegen des Kinderlärms aus Nachbarwohnung Beweisaufnahme
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 22.08.2017 (Az. VIII ZR 226/16) diese Entscheidung aufgehoben und den Streit an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
Das Landgericht wird nun prüfen müssen, wie stark, wie störend und wie häufig die Lärmstörungen tatsächlich waren, und ob diese von der darunter wohnenden Nachbarin noch ohne Mietminderung hinzunehmen waren.
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Redaktion
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