Logo

Todesfall - Ãœbernahme Mietvertrag der Wohnung durch Mitbewohner

Bei Mitbewohnern, die nicht Familienangehörige des Verstorbenen sind, kann ein Anspruch bestehen, den Mietvertrag der Wohnung zu übernehmen, teilweise auch dadurch, dass diese Personen in den Vertrag eintreten.

Der Freund, die Freundin will den Mietvertrag des Verstorbenen übernehmen

Es ist sogar möglich, dass ein im Haushalt des Verstorbenen lebender Freund / Freundin den Mietvertrag für die Wohnung bekommt - das sollte im Einzelfall mit einer Rechtsberatung geklärt werden:
Todesfall - Ãœbernahme Mietvertrag für Mietwohnung als Freundin, Freund 

Todesfall - kann der Untermieter in der Wohnung bleiben, den Mietvertrag Ã¼bernehmen?

Nicht immer bedeutet ein Todesfall, dass ein Untermieter dann die Wohnung verlassen muss, der Vertrag endet.

Ein Untermieter kann auch Erbe des Verstorbenen sein. Allerdings besteht für Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.

Todesfall - Ãœbernahme Mietvertrag durch den im Haushalt lebenden Familienangehörigen

Manchmal ist es so, dass der Ehepartner das Mietverhältnis nicht fortsetzen will.

In seinem solchen Fall können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden volljährigen Kinder oder andere Familienangehörige (z.B. Bruder, Schwester, wenn sie ebenfalls in der Wohnung gelebt haben), in den Mietvertrag eintreten. 

Hinweis

Will der Ehegatte den Mietvertrag nicht übernehmen oder mitwohnende Familienangehörige oder sonstige berechtigte Mitbewohner wollen nicht den Mietvertrag:

Todesfall - im Haushalt lebender Angehöriger bekommt den Mietvertrag

Familienangehörige, die vor dem Sterbefall Mitbewohner im Haushalt waren, treten automatisch in den Vertrag ein.
Todesfall - als Familienangehöriger Mietvertrag, Wohnung übernehmen

Hinweis

Ist der Eintritt nicht gewünscht, so haben Sie die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.​​​​ Das müssen Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen.
Hierbei ist die gesetzliche Frist von einem Monat (beginnt mit Kenntnis von dem Todesfall) unbedingt zu beachten.
Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter diese Erklärung erhalten hat.

 Verstorbener Mieter - Ãœbernahme des Mietvertrages durch Mitbewohner schnell klären

​​​​​​​Gerade, wenn mehrere Personen für die Übernahme bzw. den Eintritt in den Mietvertrag in Frage kommen, so muss dies sehr zügig geklärt werden.

  • Nehmen Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch!


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: