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Angefragter Suchbegriff: Grillen
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Zum Thema Grillen finden Sie bei proMietrecht veröffentlichte Artikel - Herrentag - Grillen auf Balkon, Hof oder im Garten, LÀrm - Als Mieter Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten erlaubt? - Hausordnung - Wirksame und unwirksame Klauseln Lesetipp Mietrecht - Gegenseitige
Auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage Grillen - dies fĂŒhrt hĂ€ufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn oder auch dem Vermieter. Bevor Sie Grillen, schauen Sie
Immer wieder am Herrentag: Schön zu Hause feiern, einfach mal wieder mit Familie und Freunden treffen, den Holzkohlegrill auf dem Balkon, auf dem Hof oder im Garten des Hauses befeuern, Essen, Trinken, lauter sein. Viele meinen, das sei am
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist auch verbindlich. Als Mieter hat man in aller Regel unterschrieben, dass man die dem Mietvertrag beigefĂŒgte Hausordnung einhalten wird. Da es sich bei einer solchen Hausordnung aber
MĂŒssen Mieter ĂŒber den Hof gehen, um in ihre Wohnung oder zum Keller oder zu den MĂŒllbehĂ€ltern der Wohnanlage, zu kommen, dann ist der Hof fĂŒr diese Benutzung selbstverstĂ€ndlich immer mitvermietet. Nicht jede Nutzung des Hofs eines
Wurde ein zum Haus oder zur Wohnung gehörender Garten gemietet bzw. ist mitvermietet, dann können Mieter verpflichtet sein, diesen Garten zu pflegen. Wie dĂŒrfen Mieter den gemieteten Garten nutzen, welche Rechte zur Nutzung des Gartens bestehen
Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons BelÀstigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschrÀnken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,
Als Mieter mĂŒssen Sie sich so verhalten, dass Ihre Nachbarn nicht mehr als unbedingt nötig gestört werden. Es gibt keine absolute Sicherheit, dass sich kein Nachbar gestört fĂŒhlen wird, aber doch eine bessere Chance, dass Ihnen rechtlich
LĂ€rm und Ruhestörung gehören zu den hĂ€ufigsten Streitpunkten zwischen Mietern untereinander, auch mit dem Vermieter, und die Ursachen fĂŒr die Entstehung von LĂ€rm sind sehr unterschiedlich. Handelt es sich bei LĂ€rm tatsĂ€chlich um eine
Wer eine Wohnung mietet, will dort nach eigenen Vorstellungen leben. Dieses Recht besteht grundsĂ€tzlich durch jeden Mietvertrag fĂŒr die Wohnung, aber es gibt EinschrĂ€nkungen fĂŒr die Nutzung der Mietwohnung durch Mieter. Allgemeine GrundsĂ€tze fĂŒr
Manchmal bestehen Unsicherheiten, Zweifel, was vermietet ist, bzw. was Mietern erlaubt ist zu benutzen bzw. mitzunutzen, wenn es sich um RĂ€ume oder FlĂ€chen auĂerhalb der Mietwohnung handelt. Nicht immer ergibt sich aus dem Mietvertrag,
Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt ein vorhandener Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies im Mietvertrag steht bzw. zwischen Mieter und Vermieter ausdrĂŒcklich vereinbart ist. Ist aber trotzdem die Nutzung des
Wenn neben der Mietwohnung, WohnrĂ€ume, weitere RĂ€ume oder Einrichtungen zur Mitbenutzung vermietet werden, gilt dafĂŒr grundsĂ€tzlich auch der Mietvertrag ĂŒber Wohnungsmiete. Bei WohnungsmietvertrĂ€gen kann z.B. vereinbart werden, dass der
GrundsĂ€tzlich sind Mieter verpflichtet, sich in der Wohnung vertragsgerecht gegenĂŒber dem Vermieter und rĂŒcksichtsvoll gegenĂŒber den Nachbarn zu verhalten. Andererseits ist die Wohnung Lebensmittelpunkt. Mieter sollen sich in ihrer
Ist vertraglich vereinbart, dass die Gartenpflege vom Mieter auszufĂŒhren ist, dann ist of nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Was gehört zur Gartenpflege, wenn Mieter diese Arbeiten machen, ĂŒbernommen haben? Mieter sollten darauf
Den Balkon zu renovieren, zu streichen, zu malern, ist fast immer Sache, die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen Wenn der Balkon unansehnlich geworden
Auch wenn ein Vermieter einer Wohnung jahrelang eine bestimmte Nutzung des GrundstĂŒcks durch seinen Mieter geduldet hat, so entsteht dadurch kein Gewohnheitsrecht. Jahrelange stillschweigend geduldete Nutzung fĂŒhrt nicht zu einer Ănderung
Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsĂ€tzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrĂŒcklich ausgeschlossen ist. Mieter dĂŒrfen den Garten



