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Angefragter Suchbegriff: grillen
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Zum Thema Grillen finden Sie bei proMietrecht veröffentlichte Artikel - Herrentag - Grillen auf Balkon, Hof oder im Garten, Lärm - Als Mieter Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten erlaubt? - Hausordnung - Wirksame und unwirksame Klauseln Lesetipp Mietrecht - Gegenseitige
Auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage Grillen - dies führt häufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn oder auch dem Vermieter. Bevor Sie Grillen, schauen Sie
Immer wieder am Herrentag: Schön zu Hause feiern, einfach mal wieder mit Familie und Freunden treffen, den Holzkohlegrill auf dem Balkon, auf dem Hof oder im Garten des Hauses befeuern, Essen, Trinken, lauter sein. Viele meinen, das sei am
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist auch verbindlich. Als Mieter hat man in aller Regel unterschrieben, dass man die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung einhalten wird. Da es sich bei einer solchen Hausordnung aber
Müssen Mieter über den Hof gehen, um in ihre Wohnung oder zum Keller oder zu den Müllbehältern der Wohnanlage, zu kommen, dann ist der Hof für diese Benutzung selbstverständlich immer mitvermietet. Nicht jede Nutzung des Hofs eines
Wurde ein zum Haus oder zur Wohnung gehörender Garten gemietet bzw. ist mitvermietet, dann können Mieter verpflichtet sein, diesen Garten zu pflegen. Wie dürfen Mieter den gemieteten Garten nutzen, welche Rechte zur Nutzung des Gartens bestehen
Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,
Wenn ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermietet ist, kann zweifelhaft sein, welche Räume oder Einrichtungen mitvermietet sind, welche Sie allein oder zusammen mit anderen nutzen dürfen - ausschließliche Nutzung - welche nur zur
Lärm und Ruhestörung gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern untereinander, auch mit dem Vermieter, und die Ursachen für die Entstehung von Lärm sind sehr unterschiedlich. Handelt es sich bei Lärm tatsächlich um eine
Wer eine Wohnung mietet, will dort nach eigenen Vorstellungen leben. Dieses Recht besteht grundsätzlich durch jeden Mietvertrag für die Wohnung, aber es gibt Einschränkungen für die Nutzung der Mietwohnung durch Mieter. Allgemeine Grundsätze für
Wenn neben der Mietwohnung, Wohnräume, weitere Räume oder Einrichtungen zur Mitbenutzung vermietet werden, gilt dafür grundsätzlich auch der Mietvertrag über Wohnungsmiete. Bei Wohnungsmietverträgen kann z.B. vereinbart werden, dass der
Grundsätzlich sind Mieter verpflichtet, sich in der Wohnung vertragsgerecht gegenüber dem Vermieter und rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn zu verhalten. Andererseits ist die Wohnung Lebensmittelpunkt. Mieter sollen sich in ihrer
Den Balkon zu renovieren, zu streichen, zu malern, ist fast immer Sache, die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen Wenn der Balkon unansehnlich geworden
Auch wenn der Vermieter jahrelang eine bestimmte Nutzung duldet, entsteht dadurch mietrechtlich kein entsprechendes Gewohnheitsrecht. Das heißt, der Vermieter kann möglicherweise von Ihnen verlangen, dass Sie diese Nutzung zukünftig
Sonntage und Feiertage sind, was die Vermeidung von Lärm und Ruhestörungen angeht, mietrechtlich gleichgestellt. Die sogenannte Sonntagsruhe (Feiertagsruhe) ist ganztägig von 0 bis 24 Uhr einzuhalten. Arbeiten, Tätigkeiten, Aktivitäten
Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt der Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Auch wenn Sie eine Wohnung im Erdgeschoss mieten, die eine Terrassentür und eine zur Wohnung
Ist vertraglich vereinbart, dass die Gartenpflege vom Mieter auszuführen ist, dann ist of nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Was gehört zur Gartenpflege, wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernommen haben? Mieter sollten darauf
Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten