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Angefragter Suchbegriff: grillen
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Zum Thema Grillen finden Sie bei proMietrecht veröffentlichte Artikel - Herrentag - Grillen auf Balkon, Hof oder im Garten, Lärm - Als Mieter Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten erlaubt? - Hausordnung - Wirksame und unwirksame Klauseln Lesetipp Mietrecht - Gegenseitige
Auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage Grillen - dies führt häufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn oder auch dem Vermieter. Bevor Sie Grillen, schauen Sie
Oft wird am Vatertag (Christi Himmelfahrt) auf dem Balkon, dem Hof oder im Garten des Hauses gemeinsam gegrillt - es darf keine Lärmbelästigung entstehen. Grillen mit der Familie, Freunden, das kann nur eingeschränkt oder sogar
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist auch verbindlich. Als Mieter hat man in aller Regel unterschrieben, dass man die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung einhalten wird. Da es sich bei einer solchen Hausordnung aber
Wenn ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermietet ist, kann zweifelhaft sein, welche Räume oder Einrichtungen mitvermietet sind, welche Sie allein oder zusammen mit anderen nutzen dürfen - ausschließliche Nutzung - welche nur zur
Lärm und Ruhestörung gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern untereinander, auch mit dem Vermieter, und die Ursachen für die Entstehung von Lärm sind sehr unterschiedlich. Handelt es sich bei Lärm tatsächlich um eine
Wenn neben der Mietwohnung, Wohnräume, weitere Räume oder Einrichtungen zur Mitbenutzung vermietet werden, gilt dafür grundsätzlich auch der Mietvertrag über Wohnungsmiete. Bei Wohnungsmietverträgen kann z.B. vereinbart werden, dass der
Grundsätzlich sind Mieter verpflichtet, sich in der Wohnung vertragsgerecht gegenüber dem Vermieter und rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn zu verhalten. Andererseits ist die Wohnung Lebensmittelpunkt. Mieter sollen sich in ihrer
Auch wenn der Vermieter jahrelang eine bestimmte Nutzung duldet, entsteht dadurch mietrechtlich kein entsprechendes Gewohnheitsrecht. Das heißt, der Vermieter kann möglicherweise von Ihnen verlangen, dass Sie diese Nutzung zukünftig
Sonntage und Feiertage sind, was die Vermeidung von Lärm und Ruhestörungen angeht, mietrechtlich gleichgestellt. Die sogenannte Sonntagsruhe (Feiertagsruhe) ist ganztägig von 0 bis 24 Uhr einzuhalten. Arbeiten, Tätigkeiten, Aktivitäten
Ist vertraglich vereinbart, dass die Gartenpflege vom Mieter auszuführen ist, dann ist of nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Was gehört zur Gartenpflege, wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernommen haben? Mieter sollten darauf
Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten



