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Angefragter Suchbegriff: grillen

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Auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage Grillen - dies führt häufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn oder auch dem Vermieter.  Bevor Sie Grillen, schauen Sie

Oft wird am Vatertag (Christi Himmelfahrt) auf dem Balkon, dem Hof oder im Garten des Hauses gemeinsam gegrillt - es darf keine Lärmbelästigung entstehen. Grillen mit der Familie, Freunden, das kann nur eingeschränkt oder sogar

Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist auch verbindlich. Als Mieter hat man in aller Regel unterschrieben, dass man die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung einhalten wird.  Da es sich bei einer solchen Hausordnung aber

Wenn ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermietet ist, kann zweifelhaft sein, welche Räume oder Einrichtungen mitvermietet sind, welche Sie allein oder zusammen mit anderen nutzen dürfen - ausschließliche Nutzung - welche nur zur

Lärm und Ruhestörung gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern untereinander, auch mit dem Vermieter, und die Ursachen für die Entstehung von Lärm sind sehr unterschiedlich. Handelt es sich bei Lärm tatsächlich um eine

Grundsätzlich sind Mieter verpflichtet, sich in der Wohnung vertragsgerecht gegenüber dem Vermieter und rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn zu verhalten. Andererseits ist die Wohnung Lebensmittelpunkt der Mietpartei, sie soll sich in

Wenn neben der Mietwohnung, Wohnräume, weitere Räume oder Einrichtungen zur Mitbenutzung vermietet werden, gilt dafür grundsätzlich auch der Mietvertrag über Wohnungsmiete. Bei Wohnungsmietverträgen kann z.B. vereinbart werden, dass der

Sonntage und Feiertage sind, was die Pflicht zur Vermeidung von Lärm und Ruhestörungen angeht, mietrechtlich gleichgestellt. Von einer Mietwohnung dürfen an Sonntagen, Feiertagen keine Ruhestörungen ausgehen Die sogenannte Sonntagsruhe

Auch wenn der Vermieter jahrelang eine bestimmte Nutzung duldet, entsteht dadurch mietrechtlich kein entsprechendes Gewohnheitsrecht.  Das heißt, der Vermieter kann möglicherweise von Ihnen verlangen, dass Sie diese Nutzung zukünftig

Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt der Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Auch wenn Sie eine Wohnung im Erdgeschoss mieten, die eine Terrassentür und eine zur Wohnung

Ist vertraglich vereinbart, dass die Gartenpflege vom Mieter auszuführen ist, dann ist of nicht klar, was darunter zu verstehen ist, welche Aufgaben Mieter durchzuführen haben. Was gehört zur Gartenpflege, wenn Mieter diese Arbeiten machen,

Den Balkon der Wohnung zu renovieren, zu streichen, einen zur Wohnung gehörenden Holzboden ölen, das ist fast immer die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons gehört nicht zu den

Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten