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Sonntagsruhe, Feiertagsruhe im Mietrecht - Lärm, Ruhestörungen

Sonntage und Feiertage sind, was die Pflicht zur Vermeidung von Lärm und Ruhestörungen angeht, mietrechtlich gleichgestellt.

Von einer Mietwohnung dürfen an Sonntagen, Feiertagen keine Ruhestörungen ausgehen

  • Die sogenannte Sonntagsruhe (Feiertagsruhe) ist ganztägig von 0 bis 24 Uhr einzuhalten. 
  • Lärmverursachende Arbeiten, Tätigkeiten, Aktivitäten in der Wohnung sind zu unterlassen.
  • An Sonntagen und Feiertagen ist immer die Zimmerlautstärke einzuhalten.
  • Auch Feste und Feiern in der Wohnung oder auf dem Grundstück, von denen Lärmbelästigungen ausgehen, sind zu vermeiden.
    Feste, Partys feiern 

Ein besonderes Thema ist das Ãœben und Spielen von Musikinstrumenten.

Kinderlärm an Sonntagen und Feiertagen als Ruhestörung

Lärm von Kleinkindern, Babys, ist in der Regel von anderen hinzunehmen, da es sich um ein kindgemäßes Verhalten handelt, Babys Ruhezeiten nicht einhalten können.

Gesetz über die Sonn- und Feiertage in den Bundesländern regelt Ruhezeiten

Die Ruhezeiten an Sonntagen und Feiertagen werden im Allgemeinen durch das Sonn- und Feiertagsgesetz in den Bundesländern geregelt, sind auf das Mietrecht übertragbar. 
Gemeinden können, über das Landesgesetz hinausgehend, weitergehende Regelungen bestimmen.

Hausordnung enthält Regelungen zu Sonntagen und Feiertagen

  • Die Hausordnung zum Mietvertrag, auch der Mietvertrag, kann Regelungen zu Sonn- und Feiertagen enthalten, die, wenn sie Mieter nicht unangemessen benachteiligen, einzuhalten sind.

Alles was ruhestörend ist, müssen Mieter an Sonntagen und Feiertagen unterlassen

Das kann sogar das Staubsaugen in der Wohnung betreffen, auch die Nutzung von sonstigen Haushaltsgeräten.

Grundsätzlich sind aber alle Tätigkeiten und Aktivitäten, von denen eine erhöhte Lärmbelastung ausgeht, insbesondere handwerkliche Arbeiten in der Wohnung, wie z.B. Bohren, auch Hämmern und Sägen, auch Gartenarbeiten, z.B. mit einem Rasenmäher. an Sonntagen und Feiertagen nicht erlaubt.

  • Handelt es sich um die unabwendbare Ausführung einer Notreparatur (z.B. nach Rohrbruch), dann sind davon ausgehende Störungen von anderen hinzunehmen.

Der Nachbar, ein anderer Mieter stört die Sonntagsruhe, Feiertagsruhe

Wenn zu Störungen durch Nachbarn kommt, versuchen Sie mit Ihrem Nachbarn zu sprechen, bitten Sie ihn, dass die Störung unterbleibt. Hilft das nicht, dann können Sie die Ruhestörung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anzeigen. Bedenken Sie, dass dadurch das nachbarschaftliche Verhältnis sehr belastet wird - aber manchmal geht es nicht anders.

Nachbar stört in Ruhezeiten, verursacht Ruhestörungen

Es kommt vor, dass Nachbarn häufiger die Sonntagsruhe stören, auch an anderen Tagen Ruhestörungen verursachen.

Auch Vermieter müssen die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe einhalten

Selbstverständlich müssen sich auch Vermieter an die Sonntagsruhe halten, dürfen ebenfalls keine störenden Renovierungsarbeiten oder bauliche Tätigkeiten ausführen lassen oder selbst ausführen.

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt, wenn es sich um Störungen durch eine Notmaßnahme handelt, Reparaturarbeiten bzw. eine Notreparatur keinen Aufschub duldet.



Redaktion


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