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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Musikinstrument - Mieter dürfen in der Mietwohnung üben
Wer ein Musikinstrument spielt oder lernt, muss üben, und dafür steht oft nur die eigene Wohnung zur Verfügung. Oft stellt sich die Frage, in welchem Maß ist das Üben auf einem Instrument erlaubt?
Spielen eines Instruments - welche Regeln gelten für das Üben in der Mietwohnung?
- Das Spielen eines Musikinstruments in der Wohnung darf vom Vermieter
durch eine Hausordnung nicht verboten werden. - Auch eine Klausel im Mietvertrag, wonach das Spielen eines Musikinstruments verboten ist, ist unwirksam.
- Eine Ausnahme kann eine Individualvereinbarung sein, die extrem selten vorkommt, denn an eine solche Vereinbarung werden hohe Anforderungen gestellt:
Mietvertrag - Individualvereinbarung, Vertragsklausel ausgehandelt?
Instrument in der Mietwohnung spielen - Zimmerlautstärke einhalten
Die Zimmerlautstärke kann aber dabei nur selten eingehalten werden, der Klang von Instrumenten dringt häufig mehrere Wohnungen weit und Nachbarn können sich dadurch sehr gestört fühlen:
Zimmerlautstärke - was ist das, wann liegt eine Ruhestörung vor?
Beim Spielen eines Musikinstruments in der Mietwohnung - Ruhezeiten einhalten
Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
- Allgemein gilt werktags eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und eine Nachtruhe ab 22 Uhr.
Mit Instrument üben - Gerichte können gegenüber Musikern erweiterte Ruhezeiten festlegen
Im Einzelfall kann ein Anspruch auf größere Rücksichtnahme bestehen. Das kann bedeuten, dass z.B. vor 20 Uhr das Üben beendet werden muss, oder das Üben nur zu bestimmten Zeiten erfolgen darf.
- Dies kann der Fall sein, wenn kranke oder auch pflegebedürftige Menschen in der Nachbarschaft ein besonderes Ruhebedürfnis haben, auf das Rücksicht zu nehmen ist.
Außerhalb der Ruhezeiten darf nicht lange auf einem Musikinstrument gespielt werden
Auch in der übrigen Zeit darf nicht fortwährend geübt werden:
- Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gesteht die Rechtsprechung regelmäßig nur eine Übezeit von ca. 1 - 3 Stunden täglich zu, wobei es sehr auf das Instrument ankommt - bei lauten, eindringlichen Instrumenten bewegt sich die zulässige Zeit im unteren Bereich.
Als Mieter an Sonntagen, an Feiertagen auf einem Instrument in der Wohnung üben
Das betrifft auch Sonntage und Feiertage.
Werktags könnte ein Gericht z.B. 2 Stunden tägliche Übezeit zugestehen, Sonntags nur 1 Stunde.
- Eine allgemeingültige Aussage kann nicht getroffen werden, da es auf die örtliche Situation, auf bauliche Gegebenheiten, auf Nachbarschaftsinteressen (z.B. Ruhebedürfnis wegen Krankheit) und auch auf das Instrument selbst ankommt.
- Grundsätzlich: Je höher eine Lärmbelastung für andere ist, desto geringer können Übezeiten ausfallen, eingeschränkt werden.
Als Berufsmusiker in der Mietwohnung üben, ein Instrument spielen
Wenn Sie als Berufsmusiker(in) häufiger zu Hause üben müssen, oder ein sehr durchdringendes Instrument wie z.B. Saxophon, Klarinette, Trompete oder Schlagzeug spielen, dann sollte zur Vermeidung von Ärger mit Nachbarn ggf. der Aufbau einer schalldämmenden Kabine in Betracht gezogen werden.
- Am wichtigsten ist, dass Sie sich mit Ihren Nachbarn verständigen, deren besondere Ruhebedürfnisse, Ruhezeiten erfragen und darauf möglichst Rücksicht nehmen. Manchmal hilft es auch, die Nachbarn zum nächsten Konzert einzuladen.
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