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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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Kinderlärm in der Wohnung, aus der Wohnung des Nachbarn
Kinder in einem Mietshaus, in einer Wohnanlage gehören zum Alltag. Daher ist in der Regel ein gewisses Maß an Kinderlärm hinzunehmen - es ist ein normales, kindgerechtes Verhalten, wenn es mal etwas lauter im Haus zugeht.
Üblicher Kinderlärm ist von anderen Mieter zu dulden, keine Ruhestörung
Gerichte tendieren zu der Ansicht, dass üblicher Kinderlärm hinzunehmen ist - was als üblich gilt, ist schwierig einzuordnen, konkret von den bestehenden Wohnverhältnissen abhängig, z.B. auch, ob es sich um ein hellhöriges Haus handelt
Üblich ist aber schon mal, dass es kurz mal rumpelt oder es kurz mal lauter ist. Dazu gehört aber z.B. nicht, dass andere durch ein häufiges Rennen, Trampeln aus einer Nachbarwohnung gestört werden.
- Üblicher Kinderlärm ist auch Sonntags und an Feiertagen hinzunehmen.
- Urteil:
Kinderlärm vom Nachbarn - nur manchmal Mietminderung möglich
Versuchen Sie in solchen Fällen mit Ihren Nachbarn zu sprechen.
Nachbarn reagieren nicht auf Beschwerde wegen Kinderlärm
Bessert sich nichts, ist der Lärm tatsächlich nicht hinnehmbar, so sollten Sie Ihren Vermieter über die Ruhestörung informieren:
Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren
Beginnen Sie ein Lärmprotokoll zu führen:
Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung, Ruhestörungen - Mustervorlage
Wie ist störender Lärm einzuordnen?
Eine Lärmstufentabelle finden registrierte Nutzer hier:
Lärmstufentabelle - Beispiele für Lärm und Geräuschentwicklung.
Kinder dürfen nicht übermäßig Lärm machen - aber es kann mal lauter werden
Das heißt aber nicht, dass Kinder innerhalb der Wohnung rennen, schreien, hopsen, Krach nach Belieben machen dürfen. Die Wohnung ist kein Spielplatz!
Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur
Störung durch Kinderlärm - Eltern müssen häufigen übermäßigen Kinderläm unterbinden
Daher sind Eltern und Erziehungsberechtigte gehalten, ein übermäßiges Spielen ihrer Kinder, das mit Lärm verbunden ist, einzuschränken, Kinder zur Rücksichtnahme anzuhalten.
- Wenn lautes Spielen in einer Mietwohnung eher die Regel als die Ausnahme ist, Eltern nicht erzieherisch einwirken, dann kann dies für Nachbarn eine Lärmbelästigung sein.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind bei übermäßiger Lärmentwicklung verpflichtet, erzieherisch einzuwirken - und Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen.
Wenn Kinder Lärm machen - es wird genau geprüft, ob dieser von Mietern zu akzeptieren ist
Nachbarn, die sich gestört fühlen, sollten sich genau fragen, ob der als Störung wahrgenommene Kinderlärm wirklich so sehr störend ist. Kommt es zum Streit vor Gericht, dann muss zu beweisen sein, dass der Lärm nicht zumutbar ist. Oft beauftragt das Gericht einen Gutachter. Ist der Lärm nicht nachzuweisen, bzw. wird als hinnehmbar festgestellt, dann zahlt derjenige die Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachterkosten, der den Prozess verliert.
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Redaktion
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