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Staubsauger in Ruhezeiten nutzen - ist der Lärm eine Ruhestörung?

Die Betriebsgeräusche von Staubsaugern können durchaus für Nachbarn eine Lärmbelästigung sein - daher sollte das Saugen der Wohnung in Ruhezeiten unterbleiben.

Ruhestörung durch Staubsaugen - ein Mangel der Mietwohnung?

Dringt in eine Mietwohnung häufig vermeidbarer Lärm ein, dann kann dies bei demjenigen, der den Lärm erzeugt, eine Vertragsverletzung darstellen, und bei den Mietern, die darunter leiden als Mangel anzusehen sein.

Es kann ein Anspruch gegen den Störer bestehen, die Lärmerzeugung zu unterlassen. Mieter, die dadurch intensiv gestört werden, können einen Anspruch gegen den Vermieter haben, die Störungen zu unterbinden. Solange die Beeinträchtigungen andauern, kommt auch ein Anspruch auf Mietminderung in Betracht.

Das Staubsaugen in Ruhezeiten kann für Nachbarn sehr störend sein

Auch wenn das Geräusch eines Staubsaugers ein übliches Alltagsgeräusch ist:

Die Lärmentwicklung des Geräts kann das Ruhebedürfnis von Nachbarn beeinträchtigen.

  • Besonders ältere Geräte sind laut, und nicht nur in einem hellhörigen Haus kann die Lärmentwicklung durch das Saugen störend sein.

Lärm vom Staubsauger während Ruhezeiten kann eine Ruhestörung sein

Wie gut die Schallübertragung im Haus ist, und ob die Nachbarn ruhebedürftig sind, erfährt man oft erst durch einen Konflikt. Dann aber ist die Stimmung schon verdorben, und es ist oft sehr schwer, das wieder einzufangen.

  • Mieter sollten nicht während der allgemeinen Ruhezeiten Staubsaugen, wenn Nachbarn hierdurch tatsächlich gestört werden können.

Rücksichtnahme während der Ruhezeiten

Haben andere Mieter Sie gebeten, z.B. nicht während der Mittagsruhe Staub zu saugen und kommen Sie der Bitte nicht nach, nehmen weiterhin den Staubsauger während der üblichen Ruhezeiten in Betrieb, so kann es nicht nur zu unangenehmen Störungen der nachbarschaftlichen Beziehungen kommen.

Ihr Vermieter kann Sie ggf. abmahnen, wenn sich andere Mieter beschwert haben, eine störende Lärmentwicklung nachvollziehbar ist.

In besonderen Fällen, wenn auch weitere Verstöße hinzukommen, kann das sogar zu einer Kündigung des Mietvertrages führen.


Redaktion


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