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Staubsauger in Ruhezeiten nutzen - ist der Lärm eine Ruhestörung?
Auch wenn das Geräusch eines Staubsaugers ein übliches Alltagsgeräusch ist:
Mieter dürfen nicht während der allgemeinen Ruhezeiten Saugen, wenn Nachbarn hierdurch tatsächlich gestört sind, weil die Lärmentwicklung des Geräts das Ruhebedürfnis beeinträchtigt, stören kann.
- Besonders ältere Geräte sind laut und nicht nur in einem hellhörigen Haus kann die Lärmentwicklung durch das Saugen störend sein.
Lärm vom Staubsauger während Ruhezeiten kann eine Ruhestörung sein
Haben andere Mieter Sie gebeten, z.B. nicht während der Mittagsruhe Staub zu saugen und kommen Sie der Bitte nicht nach, nehmen weiterhin den Staubsager während der üblichen Ruhezeiten in Betrieb, so kann es nicht nur zu unangenehmen Störungen der nachbarschaftlichen Beziehungen kommen.
Ihr Vermieter kann Sie ggf. abmahnen, wenn sich andere Mieter beschwert haben, eine störende Lärmentwicklung nachvollziehbar ist.
In besonderen Fällen, wenn auch weitere Verstöße hinzukommen, kann das sogar zu einer Kündigung des Mietvertrages führen.
Redaktion
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