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Lärm durch Haushaltsgeräte des Nachbarn - Ruhestörung für Mieter?

Durch den Betrieb von Haushaltsgeräten in Wohnungen kann sich für Nachbarn störender Lärm ergeben. Ob es sich dann tatsächlich um für Nachbarn ncht hinzunehmenden Lärm handelt, kann nur am Einzelfall beurteilt werden.

Staubsauger oder andere elektrische Geräte des Haushalts verursachen Lärm

Die Benutzung von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Schleuder, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Staubsauger etc.) und dadurch entstehende Lärmbelästigungen durch andere Mieter: Es kommt immer darauf an, ob entstehender Lärm die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet. ,

  • Durch Haushaltsgeräte entstehender Lärm gilt in den meisten Fällen als unerhebliche Beeinträchtigung, die von anderen Mietern zu dulden ist.​​​​​​​
  • Es kann sich dann um eine sogenannte sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung handeln, die unter Berücksichtigung einer gebotenen Rücksichtnahme von anderen hinzunehmen ist: 
    LG Freiburg, Urt. v. 10.12.2013 – Az. 9 S 60/13​​​​​​​

Lärm, Ruhestörung durch Vibrationen - vibrierende, brummende Haushaltsgeräte des Nachbarn

Nicht hinzunehmen ist Lärm, wenn Haushaltsgeräte nicht ordnungsgemäß installiert, aufgestellt wurden.

Wird dadurch dann die Grenze für einen zumutbaren Lärm überschritten, dann kommt eine Mietminderung in Betracht.

Mieter sollten zunächst versuchen, in einem nachbarschaftlichen Gespräch eine Lösung für den durch Vibration entstehenden Lärm zu finden, den Nachbarn bitten den Lärm zu vermeiden.

Ist dies nicht möglich, dann sollten Mieter den Vermieter informieren
- ein Musterschreiben finden Sie hier.

Unsachgemäße Aufstellung eines Haushaltsgeräts als Grund für Lärmbelästigung

Ist eine unsachgemäße Aufstellung der Grund für die Lärmbelästigung - Vibrationen können über die Wände bzw. den Boden übertragen werden - dann ist für eine fachgerechte Aufstellung zu sorgen:
Lärm, Ruhestörung durch falsch installierte Haushaltsgeräte

Laute Haushaltsgeräte sollten Mieter nicht in den Ruhezeiten nutzen

Bei dem Betrieb von lärmintensiven Haushaltsgeräten sollte für gute nachbarschaftliche Verhältnisse darauf geachtet werden, dass man für die Nutzung die Ruhezeiten, die sich aus dem Mietvertrag oder aus der Hausordnung ergeben können, beachtet.
Lärm durch Staubsauger in Ruhezeiten - Ruhestörung durch Mieter? 

Waschmaschine - Lärm durch Wäschewaschen nach 22 Uhr - liegt eine Ruhestörung vor?

Öfter entsteht Streit wegen Lärmbeeinträchtigungen, wenn z.B. eine Waschmaschine nach 22 Uhr benutzt wird. 

Was zu solch einem Fall zu sagen ist, lesen Sie hier: 
​​​​​​​Wäsche waschen - Waschmaschine nach 22.00 Uhr benutzen.


Redaktion


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