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Angefragter Suchbegriff: terrasse
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Gehört zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, und war bei Vermietung dort z.B. ein Fliesenboden vorhanden, ist der Estrich oder sind verlegte Holzdielen gebrochen, dann muss der Vermieter den Boden des Balkons bei Mängeln
Liegt am Geländer des Balkons oder der Terrasse der Mietwohnung eine Beschädigung vor, ist es defekt, dann hat der Vermieter die Pflicht, das Geländer reparieren zu lassen. Hinweis Bei einer starken Beschädigung: Es können Teile des Geländers
Balkone und Terrassen werden nicht beheizt, auch Warmwasser wird dort nicht verbraucht. Können diese Flächen in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, angesetzt werden? Die Balkonfläche, die Terrasse ist in der
Ein unbenutzbarer Balkon oder eine unbenutzbare Terrasse der Mietwohnung kann zu einer Mietminderung führen - die Mietminderung ist im Sommer höher als im Winter. Wie hoch kann die Mietminderung für einen unbenutzbaren Balkon der Wohnung
Fällt vom Nachbar Schmutz, z.B.: Grillasche, Zigarettenkippen, Pflanzenreste, Krümel, Haare usw. auf den Balkon oder die Terrasse, dann kann deswegen die Nutzung des Balkons, der Wohnung für Mieter eingeschränkt sein. Ausschütteln von
Wird eine Wohnung mit Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten vermietet, dann gibt es meist keine Festlegung im Mietvertrag, wie diese Flächen zu bemessen, bei der Wohnfläche der Wohnung zu berücksichtigen, anzurechnen sind. Wohnfläche
Die Bepflanzung eines Balkons oder einer Terrasse, auch mit Gemüse, gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung, wenn sich dies im Rahmen einer üblichen Nutzung bewegt. Nutzung des Balkons - Gemüse, Nutzpflanzen auf Balkon, Terrasse
Durch Regen, Schnee und Eis kann es zu Schäden am Balkon oder der Terrasse kommen - es ist nicht die Aufgabe des Mieters, einen Balkon, eine Terrasse vor normalen Witterungseinflüssen zu schützen, z.B. einen Regenschutz anzubringen. Müssen
Wegen Pfützen auf dem Balkon der Wohnung minderten Mieter die Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden, der Streit landete vor Gericht. Regenpfützen auf dem Balkon - Grund für Mietminderung? Das Amtsgericht Leipzig hatte sich mit
Hat die Mietwohnung einen Balkon oder eine Dachterrasse, dann stellt sich die Frage, ob Mieter den Abfluss reinigen oder sogar eine Verstopfung des Abflusses beseitigen müssen oder ob der Vermieter zuständig ist. Regenwasser, Tauwasser,
Halten sich viele Tauben direkt an bzw. im Bereich der Wohnung auf, nisten dort vielleicht sogar, dann kann das zu einer Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung führen und ein erheblicher Mangel sein. Tauben beeinträchtigen die
Auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage Grillen - dies führt häufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn oder auch dem Vermieter. Bevor Sie Grillen, schauen Sie
Das Ausschütteln von Decken usw. kann zum normalen mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung gehören, so das Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13 ). Ausschütteln von Decken, Laken aus Wohnungsfenster - Schmutz vom Nachbarn Dies gelte
Der Anbau eines Balkons wird meist als Modernisierung anerkannt. Ob die erstmalige Anbringung eines Balkons an der Wohnung eine Modernisierung darstellt, hängt von den Einzelheiten ab. Ein neuer Balkon ist jedenfalls dann eine
Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,
Einfach eine Katzenklappe in eine Tür zum Balkon bzw. Terrasse oder in die Wohnungseingangstür einbauen? Als Mieterin oder Mieter sollten Sie das nicht ohne vorherige Erlaubnis, Genehmigung des Vermieters tun. Katzenklappe in die
Manche Mietverträge oder Hausordnungen beinhalten, dass das Waschen und Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten ist. Verbot zum Waschen und Trocknen im Mietvertrag, Hausordnung - geht das? Solche Klauseln in Mietverträgen und Hausordnungen
Ist der zur Wohnung gehörende Balkon (oder auch die Terrasse) unbenutzbar, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Wenn zu einer Wohnung ein Balkon gehört, so ist dieser mitvermietet. Sie haben als Mieter daher einen Anspruch



