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Angefragter Suchbegriff: abfluss
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Abflussverstopfungen sind nicht selten. Leicht kommt es zum Streit darĂŒber, ob der Vermieter oder der Mieter die Kosten fĂŒr die Beseitigung der Verstopfung des Abflusses zu zahlen hat. Abflussverstopfung mit normalen,
Liegt eine Verstopfung des Abflusses am Balkon oder am Abfluss der Dachterrasse der Mietwohnung vor, oder kann bei Starkregen das Wasser nicht schnell genug abflieĂen, dann ist zu klĂ€ren, wer einen solchen Mangel beseitigen muss, der
Ein starker Gestank in der Mietwohnung muss vom Mieter nicht hingenommen werden. In die Wohnung dringender Gestank aus dem Abfluss, einer Toilette, oder wenn es aus anderer Ursache stark nach AbwÀssern, FÀkalien in der Wohnung riecht, ist
Kosten der Beseitigung von Verstopfungen dĂŒrfen in der Regel nicht als Betriebskosten (z.B. als "Sonstige Betriebskosten") auf die Mieter umgelegt werden, da es sich um Reparaturen bzw. bei der Beseitigung von Verstopfungen um
Ist eine Toilette der Wohnung undicht oder hat einen anderen Defekt, z.b. weil es aus dem Toilettenabfluss tropft, dann ist dies ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss. Vermieter ĂŒber die Undichtigkeit der Toilette, des
Gehört zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, und war bei Vermietung dort z.B. ein Fliesenboden vorhanden, ist der Estrich oder sind verlegte Holzdielen gebrochen, dann muss der Vermieter den Boden des Balkons bei MÀngeln
Es ist nicht die Aufgabe des Mieters, einen Balkon vor normalen WitterungseinflĂŒssen zu schĂŒtzen, z.B. einen Regenschutz anzubringen. MĂŒssen Mieter den Balkon, die Terrasse der Wohnung von Schnee und Eis befreien? Die Rechtsprechung



