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Angefragter Suchbegriff: sturmschaden

Es wurden 1 Suchergebnisse gefunden:

Entsteht an der Mietwohnung durch Sturm, Regen, Überschwemmung ein Schaden, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, dadurch entstandene Mängel zu beseitigen. Der Vermieter muss die Wohnung in gebrauchsfähigen Zustand halten, er muss