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Angefragter Suchbegriff: naturgewalt

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Entsteht an der Mietwohnung ein Mangel, eine Gebrauchsbeeinträchtigung durch Sturm, Regen, Überschwemmung oder andere Naturgewalt, dann ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mieträume in

Ist ein Schaden an der Mietwohnung oder Räumen, die Sie gemietet haben, entstanden z.B. an den Wänden, den Decken, den Fenstern, den Türen, an dem von Ihnen gemieteten Keller, etc. dann ist eine solche Beschädigung der Wohnung auch