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Angefragter Suchbegriff: unwetterschaden
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Mieter haben Anspruch darauf, dass SchÀden an der Bausubstanz, die durch einen Starkregen (Unwetter) in der Wohnung oder dem Keller entstehen, durch den Vermieter behoben werden. UnwetterschÀden an Haus und Wohnung - Pflicht zur
Entsteht an der Mietwohnung durch Sturm, Regen, Ăberschwemmung ein Schaden, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, dadurch entstandene MĂ€ngel zu beseitigen. Der Vermieter muss die Wohnung in gebrauchsfĂ€higen Zustand halten, er muss
Ein Unwetter kann am Haus, in einer Mietwohnung, extreme SchÀden verursachen. Es macht einen Unterschied, ob es sich um SchÀden wegen eines " normalen " Unwetters, oder um einen Schaden wegen einer Naturkatastrophe handelt - eine
Immer sofort bzw. so schnell wie möglich den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister informieren, dass durch der Keller wegen eines Unwetters unter Wasser steht. Da es in solchen FÀllen recht schnell gehen muss, kann man
Wasserschaden durch Regen, Sturm - Sachen des Mieters beschĂ€digt Werden durch Starkregen, Möbel, EinrichtungsgegenstĂ€nde, Hausrat des Mieters beschĂ€digt, muss der Mieter oft den Schaden selbst tragen. Wasserschaden durch Unwetter - Hausratversicherung leistet meist erst ab WindstĂ€rke 8 FĂŒr SchĂ€den
Mieter können als Versicherungsschutz vor UnwetterschĂ€den eine Elementarschadenversicherung abschlieĂen. Diese kann in der Regel mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden. Bei den Versicherungen ist der jeweilige "Selbstbehalt" zu