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Angefragter Suchbegriff: naturkatastrophe
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Ein Unwetter kann am Haus, in einer Mietwohnung, extreme Schäden verursachen. Es macht einen Unterschied, ob es sich um Schäden wegen eines " normalen " Unwetters, oder um einen Schaden wegen einer Naturkatastrophe handelt - eine
Entsteht an der Mietwohnung durch Sturm, Regen, Überschwemmung ein Schaden, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, dadurch entstandene Mängel zu beseitigen. Der Vermieter muss die Wohnung in gebrauchsfähigen Zustand halten, er muss
Mieter haben Anspruch darauf, dass Schäden an der Bausubstanz, die durch einen Starkregen (Unwetter) in der Wohnung oder dem Keller entstehen, durch den Vermieter behoben werden. Unwetterschäden an Haus und Wohnung - Pflicht zur
Wenn das Wohnen in der Mietwohnung die Gesundheit der Mieter und Haushaltsangehörigen gefährdet, dann besteht das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Voraussetzung für dieses Kündigungsrecht ist, dass nach dem gegenwärtigen
Kommt es infolge eines Rohrbruchs zu einem Wasserschaden durch Leitungswasser oder Abwasser, dann ist der Vermieter verpflichtet, den Rohrbruch und sonstige entstandene Schäden an der Gebäudesubstanz der Wohnung(en) zu beseitigen, auch die
Steht der Keller unter Wasser, dann sollten Mieter Immer sofort bzw. so schnell wie möglich den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister informieren. Keller unter Wasser - Mieter müssen auch darauf achten, dass der Schaden