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Ausschütteln von Decken aus Fenstern, vom Balkon kann erlaubt sein
Das Ausschütteln von Decken usw. kann zum normalen mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung gehören, so das Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13).
Ausschütteln von Decken, Laken aus Wohnungsfenster - Schmutz vom Nachbarn
Dies gelte aber nur dann, wenn sich in der Decke nicht z.B. Zahnstocher, Essensreste u.ä. befinden, die dann unterhalb des Fensters Räume, Flächen verschmutzen oder auf Personen fallen, die sich dort befinden.
Mieter müssen beim Ausschütteln von Betten, Tüchern und Laken Verschmutzungen vermeiden
Das Gericht verurteilte die beklagten Mieter künftig keine Decken mehr auszuschütteln, in denen sich irgendwelche Dinge, Gegenstände befinden, die zur Verschmutzung der darunterliegenden Räume führen können. Gleichzeitig sei von den Mietern zu beachten und sicher zu stellen, dass sich keine Personen unterhalb eines Fensters befinden.
Redaktion
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