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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Schmutz vom Nachbarn fällt auf Balkon, Terrasse der Mietwohnung
Fällt vom Nachbar Schmutz, z.B.: Grillasche, Zigarettenkippen, Pflanzenreste, Krümel, Haare usw. auf den Balkon oder die Terrasse, dann kann deswegen die Nutzung des Balkons, der Wohnung für Mieter eingeschränkt sein.
Ausschütteln von Teppichen, Tischdecken, Bettlaken vom Balkon, Fenster
Wer Decken, Betten usw. ausschüttelt, der achtet nicht darauf, dass darin enthaltener Schmutz auf darunterliegende Flächen fällt, oder durch ein offenes Fenster in die Wohnung vom Nachbarn fliegen kann.
Solche Störungen können für die betroffenen Nachbarn sehr unangenehm sein. Z.B.: Man sitzt gerade beim Frühstück auf dem Balkon, man hat es sich zum Lesen gemütlich gemacht oder frisch gewaschene Wäsche soll auf dem Balkon trocknen, wird verschmutzt.
Decken vom Balkon ausschütteln kann einer normalen Nutzung der Mietwohnung entsprechen
Gerichtlich wurde schon entschieden, dass ein Ausschütteln von Decken etc. einer normalen Wohnnutzung entsprechen kann und hingenommen werden muss, wenn andere dadurch nur unwesentlich gestört werden: Ausschütteln von Decken aus Fenstern, vom Balkon kann erlaubt sein
Nachbar verschmutzt Balkon - zunächst mit dem Nachbarn sprechen
Bevor man den Vermieter informiert: Als Betroffener kann ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn helfen. Bitten Sie ihn um Rücksicht. Wenn die Belästigung nicht aufhört, sollten Sie ihrem Vermieter schreiben und ggf. auf die Hausordnung hinweisen, denn dort kann geregelt sein: "Teppiche, Vorleger, Matten u.ä. dürfen nicht vom Balkon oder Fenster ausgeklopft oder ausgeschüttelt werden."
- Auch wenn der Mietvertrag (bzw. die Hausordnung) keine Regelung enthält, so können Sie trotzdem den Vermieter auffordern, dafür zu sorgen, dass das Verhalten des Nachbarn aufhört. Sie können gleich (oder in einem späteren Schreiben) eine Frist z.B. von 14 Tagen für die Beseitigung der Störung setzen, eine Mietminderung ankündigen:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Nur bei einer wesentlichen Störung können Sie die Miete mindern.
Mietminderung wegen eingeschränkter Nutzung des Balkons
Die Minderung ist meist nicht hoch, ca. 2 - 5 Prozent. Es kommt aber immer auf den Grad der Belästigung an. Um diese nachzuweisen, sollten Sie in einem Protokoll notieren, wie oft, wann und durch was Verschmutzungen vorkommen, ggf. auch Zeugen haben und Fotos machen.
Redaktion
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