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Ratgeber Untervermietung
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Abfluss Balkon, Terrasse der Wohnung verstopft, nicht ausreichend
Liegt eine Verstopfung des Abflusses am Balkon oder am Abfluss der Dachterrasse der Mietwohnung vor, oder kann bei Starkregen das Wasser nicht schnell genug abfließen, dann ist zu klären, wer einen solchen Mangel beseitigen muss, der Vermieter oder der Mieter.
Abfluss auf dem Balkon der Wohnung von Gegenständen freihalten
Wasser kann nur durch Abflussöffnungen im Balkonboden oder einem Terrassenboden abfließen, wenn die Abflüsse frei sind und ausreichend dimensioniert.
- Mieter müssen darauf achten, dass eine Abflussöffnung nicht zugestellt ist, z.B. durch einen auf den Abfluss gestellten Blumentopf, durch den Fuß eines Sonnenschirms.
Reinigen des Abflusses auf dem Balkon oder der Terrasse als Aufgabe des Mieters
Gerichte sind durchaus der Ansicht, dass Mieter für die Säuberung eines Balkonabflusses zuständig sind, denn Mieter haben für die Wohnung eine Obhutspflicht.
Schäden durch einen verstopften Balkonabfluss, die auf mangelnde Sorgfalt des Mieters zurückzuführen sind, können zu Schadenersatz führen.
Die Abflussöffnungen haben meist ein Sieb, das Verstopfungen durch Laub und Schmutz verhindern soll. Im Lauf des Jahres können sich Blätter darauf ablagern, im Jahresverlauf auch anderes Material, das zu einer Verstopfung des Abflusses führt.
- Von Zeit zu Zeit sollten Mieter überprüfen, ob die Abflussöffnungen frei sind, und ggf. reinigen.
Verstopfung des Abflusses auf dem Balkon vom Mieter oder Vermieter zu beseitigen?
Was ist, wenn das Sieb sauber ist, aber das Wasser nicht durch Abfluss abfliest? Im Lauf der Zeit können sich Schmutz- und Planzenteile im Abfluss festsetzen und das Wasser kann dadurch nicht mehr abfließen.
Früher haben Gerichte den Mieter für die Beseitigung der Verstopfung in der Verantwortung gesehen.
Mieter können aber gar nicht wissen, ob der Abfluss technisch ordentlich hergestellt ist, und wissen auch nicht, was sich im Lauf der Zeit im Abfluss abgelagert hat.
Das spricht dafür, dass keine Pflicht der Mieter besteht, den Balkonabfluss, oder den Abfluss der Terrasse intensiver zu reinigen. Auch entsprechende Regelungen in der Hausordnung, dass Mieter Verstopfungen eines Abflusses beseitigen müssen, dürften unwirksam sein.
Für eine Reinigung, für das Entfernen von Schmutz und Teilchen im Abfluss braucht man möglicherweise auch Geräte, z.B. einen Industrie-Sauger oder eine Spirale. Der Einsatz solcher Geräte kann bei falscher Benutzung oder einer schlechten Bausubstanz zu Schäden führen.
Auch das spricht dagegen, Mietern eine Pflicht für die Reinigung des Abflusses aufzuerlegen.
Regenwasser, Tauwasser soll abbfließen - Gefälle zum Abfluss des Balkons muss vorhanden sein
Regenwasser, Tauwasser, aber auch Reinigungswasser muss ordentlich von Balkonen und Terrassen abgeführt werden.
Dabei wird meist Wasser zu den im Boden der Terrasse oder des Balkons installierten Abflussöffnungen fließen, soll so abgeleitet werden.
Das Abfließen des Wassers setzt voraus, dass der Balkon, die Terrasse ein leichtes Gefälle hat, und zwar in Richtung der Abflussöffnung - oder im Falle einer umlaufenden Wasserrinne, ein Gefälle in Richtung auf die Rinne.
- Ist kein Gefälle vorhanden, dann liegt ein Baumangel vor. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, solche Baumängel fachgerecht beheben zu lassen.
Starkregen - das viele Regenwasser fliest nicht ausreichend vom Balkon oder der Terrasse ab
Starkregenereignisse können dazu führen, dass sich herausstellt, dass der Abfluss zu gering dimensioniert ist, das Wasser nicht schnell abfließt, sich staut und sogar in die Wohnung läuft.
Wasser fließt von Balkon oder Terrasse nicht ordentlich ab - Mangel dem Vermieter melden
Läuft Wasser vom Balkon oder der Terrasse nicht ordentlich ab, handelt es sich nicht um eine einfach zu beseitigende Verstopfung, dann ist dies ist ein Mangel, der dem Vermieter mitgeteilt werden muss, mit der Aufforderung, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende Aufnahme und Abfluss des Regenwassers geschaffen werden muss.
Musterbrief: Mangel, Mängelanzeige
Schnee und Eis auf dem Balkon verstopfen Abfluss - müssen Mieter Schnee und Eis räumen?
Bildet sich Eis auf dem Balkon oder der Dachterrasse, liegt recht viel Schnee, dann kann dies dazu führen, dass Wasser nicht mehr durch den Abfluss abfließen kann. Mieter müssen in solchen Fällen den Balkon von Eis und Schnee räumen, denn kommt es zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung, dann können deswegen Schadenersatzforderungen möglich sein, wenn z.B. ein vereister Balkonabfluss zu einem Wasserschäden führt.
Balkon, Terrasse - Schäden durch Regen, Schnee, Eis - Algen, Moos
Redaktion
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