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Angefragter Suchbegriff: baumschnitt

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Baumschnitt, Beschneiden Bäume als Betriebskosten Gartenpflege Die Kosten der Gartenpflege können vertraglich als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.  Sind Baumschnitt, das Beschneiden von Bäumen als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar? Wesentlich für die Umlagefähigkeit von

Ob das Ausschneiden von Totholz, auch als Ausasten bezeichnet unter die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten der Gartenpflege fällt, wenn die Übernahme der Betriebskosten vereinbart ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Das

Ist vertraglich vereinbart, dass der Mieter die Gartenpflege macht, dann muss man sich genauer anschauen, was darunter zu verstehen ist. Hinweis Achten Sie darauf, dass im Mietvertrag oder auch in einer  späteren Vereinbarung klar geregelt

Wurden die Kosten für die Gartenpflege insgesamt wirksam durch eine Individualvereinbarung auf den Mieter übertragen (in der Regel nur beim Einfamilienhaus), dann kann der Vermieter Baumfällkosten nicht als Betriebskosten als Kosten der

Betriebskosten Gartenpflege - Heckenschnitt, Sträucher schneiden Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.

Ist zur Wohnung bzw. zum Einfamilienhaus ein Garten mitvermietet, dann kommt es vor, dass Mieter im Garten einen Teich anlegen wollen. Gartenteich als Mieter anlegen - Erlaubnis vom Vermieter - wurde der Garten mitvermietet? Entscheidend

Mieter müssen die Betriebskosten für einen im Garten vorhandenen Gartenteich ohne ausdrückliche Vereinbarung  nicht  zahlen. Kosten für den Gartenteich in der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung Findet sich diese Vereinbarung

Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten für das Grundstück, die Wohnung zu zahlen hat, dann darf der Vermieter Betriebskosten berechnen:  Vereinbarung zur Zahlung kalter Betriebskosten mit Mietvertrag   Der

Die Kosten einer Baumfällung können für Mieter einer Wohnung zu zahlende Betriebskosten sein. Für eine für Mieter bestehende Zahlungspflicht ist immer die mietvertragliche Vereinbarung zur Zahlung von (kalten) Betriebskosten die

Grundsätzlich können die Kosten der Gartenpflege, wenn die Umlage der Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist, auf alle Mieter umgelegt werden , und zwar auch dann,  wenn der Garten von keinem Bewohner bzw. Mieter benutzt werden

Wurde im gemeinschaftlichen Garten eines Mietshauses oder einer Wohnanlage ein Sandkasten oder sonstiger Spielplatz für die Mieter errichtet, oder besteht bereits der Spielplatz, dann sind die sogenannten Unterhaltskosten als

Als Mieter einen Baum des Vermieters zu fällen, ist nicht zu empfehlen. " Mieter darf Baum fällen " lautet die Überschrift vieler Berichte über eine Gerichtsentscheidung aus Berlin. Bei genauem Hinsehen ist das aber so nicht richtig.  

Sehr häufig fühlen sich Mieter von Motorlärm und Betriebsgeräuschen eines Rasenmähers oder auch von einem Rasentrimmer gestört, besonders dann, wenn während der Mittagsruhe bzw. Ruhezeiten der Rasen gemäht wird. Wann handelt es sich bei Lärm

Sprengwasser - Kosten für die Bewässerung, Gießen des Gartens sind in der Regel umlagefähige Betriebskosten, wenn die  Umlage der Betriebskosten  vereinbart ist. Sträucher und Pflanzen im Garten - Kosten des Gießens, der

Kosten für die Prüfung der Standfestigkeit von Bäumen sind keine auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten. Wenn innerhalb einer Betriebskostenabrechnung unter den Gartenpflegekosten Kosten für die Prüfung oder Kontrolle der Standfestigkeit

Betriebskosten Gartenteich - müssen Mieter diese bezahlen? Manche Wohnanlagen haben auf dem Grundstück einen Gartenteich, und oft werden die dafür anfallenden Betriebskosten und auch die Wartungskosten in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen Mietern belastet. Im Mietvertrag steht keine Regelung

Im Bereich Gartenpflege können folgende Positionen umlegbare Betriebskosten verursachen, wenn die Übernahme, Zahlung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist.  Betriebskosten für Gartenpflege sind die Kosten der

Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das nicht im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ist die

Kosten für das Fällen eines Baumes muss der Vermieter selbst tragen, er kann sie nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Vermieter muss die Kosten tragen, die für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung, des Hauses

Wenn der Garten mitgemietet ist, kann der Mieter auch verpflichtet sein, ihn zu pflegen - darf das aber meist nach eigenen Vorstellungen tun. Ein Garten - oder ein Teil einer Gartenfläche - kann zu einer Wohnung im Mehrfamilienhaus oder