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Betriebskosten Gartenpflege - Totholz, abgestorbene Äste entfernen

Ob das Ausschneiden von Totholz (gelegentlich auch als Ausasten bezeichnet) unter die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten der Gartenpflege fällt, wenn die Übernahme der Betriebskosten vereinbart ist, ist nicht pauschal zu beantworten.

Baumschnitt - sind Kosten für Ausschneiden von Ästen eines Baumes Betriebskosten?

Das Ausschneiden bzw. das Beschneiden von Bäumen kann eine Maßnahme sein, die unter die Betriebskosten der Gartenpflege fällt, wenn solche Arbeiten regelmäßig vorgenommen werden.

  • Auch ein zeitlicher Abstand von 5 Jahren zwischen den Arbeiten kann (noch) für eine regelmäßige Entstehung solcher Kosten sprechen.

Beim Ausschneiden, Beschneiden der Bäume wird nur Totholz, abgestorbene Äste entfernt

Entstehen Kosten nur für das Entfernen von sogenanntem Totholz, abgestorbenen Ästen um akute Gefahren abzuwehren, dann ist dies eine Maßnahme, die in den Bereich der vom Vermieter zu tragenden Verkehrssicherungspflicht fällt.

Umlage von Betriebskosten für Ausschneiden, Ausasten abgestorbener Äste nicht immer möglich

Entstehen Kosten nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, dann sind diese vom Vermieter zu bezahlen, es sind dann keine Betriebskosten der Gartenpflege.

Aber - es gibt eine Ausnahme:

Gartenbauunternehmen ist mit dem Beschneiden der Bäume beauftragt - Umlage der Kosten

Wird das Totholz im Rahmen des regelmäßigen Beschneidens von Bäumen entfernt, dann zählt das Ausschneiden zu den Betriebskosten der Gartenpflege, wenn z.B. mit dem Ausschneiden ein Unternehmen beauftragt ist, das diese Arbeiten auf dem Grundstück regelmäßig durchführt -  zeitliche Abstände von bis zu 5 Jahren für die Arbeiten werden als regelmäßig eingestuft.

Hinweis


Immer gilt:

  • Je länger die zeitlichen Abstände zwischen diesen Arbeiten liegen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dann (noch) um ansetzbare Betriebskosten der Gartenpflege handelt. Dies deshalb, weil dann das wesentliche Merkmal einer laufenden Entstehung fehlt.



Redaktion


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