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Angefragter Suchbegriff: Baumschnitt

Es wurden 17 Suchergebnisse gefunden:

Baumschnitt, Beschneiden Bäume als Betriebskosten Gartenpflege Die Kosten der Gartenpflege können vertraglich als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.  Sind Baumschnitt, das Beschneiden von Bäumen als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar? Wesentlich für die Umlagefähigkeit von

Ob das Ausschneiden von Totholz, auch als Ausasten bezeichnet, unter die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten der Gartenpflege fällt, wenn die Übernahme der Betriebskosten vereinbart ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Das

Ist vertraglich vereinbart, dass der Mieter die Gartenpflege macht, dann muss man sich genauer anschauen, was darunter zu verstehen ist. Hinweis Achten Sie darauf, dass im Mietvertrag oder auch in einer  späteren Vereinbarung klar geregelt

Wurden die Kosten für die Gartenpflege insgesamt wirksam durch eine Individualvereinbarung auf den Mieter übertragen (in der Regel nur beim Einfamilienhaus), dann kann der Vermieter Baumfällkosten nicht als Betriebskosten als Kosten der

Betriebskosten Gartenpflege - Heckenschnitt, Sträucher schneiden Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.

Kosten für die Prüfung der Standfestigkeit von Bäumen, Kosten für die Baumprüfung, Baumkontrolle, sind keine auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten. Kosten für Prüfung der Standsicherheit, die Baumkontrolle sind keine Betriebskosten

Ist zur Wohnung bzw. zum Einfamilienhaus ein Garten mitvermietet, dann kommt es vor, dass Mieter im Garten einen Teich anlegen wollen. Gartenteich als Mieter anlegen - Erlaubnis vom Vermieter - wurde der Garten mitvermietet? Entscheidend

Die Kosten der Gartenpflege für Flächen, die allein bestimmten Mietern oder dem Vermieter, also anderen zur Nutzung zustehen, können nicht auf alle Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Grundsätzlich können die Kosten der

Mieter müssen die Betriebskosten für einen im Garten vorhandenen Gartenteich ohne ausdrückliche Vereinbarung  nicht  zahlen. Kosten für den Gartenteich in der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung Findet sich diese Vereinbarung

Die Kosten einer Baumfällung können für Mieter einer Wohnung zu zahlende Betriebskosten sein. Für eine für Mieter bestehende Zahlungspflicht ist immer die mietvertragliche Vereinbarung zur Zahlung von (kalten) Betriebskosten die

Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten für das Grundstück, die Wohnung zu zahlen hat, dann darf der Vermieter die Betriebskosten für die Wohnung, das Haus berechnen, auch die angefallenen Betriebskosten eines

Als Mieter einen Baum des Vermieters zu fällen, ist nicht zu empfehlen. "Mieter darf Baum fällen" lautet die Überschrift vieler Berichte über eine Gerichtsentscheidung aus Berlin. Bei genauem Hinsehen ist das aber so nicht richtig. Es handelt es sich um einen Ausnahmefall. 67

Wenn im gemeinschaftlichen Garten eines Mietshauses ein Sandkasten oder sonstiger Spielplatz für die Mieter des Hauses errichtet wurde, dann sind die sogenannten Unterhaltskosten, Pflegekosten als Betriebskosten auf die Mieter

Sprengwasser - Kosten für die Bewässerung, Gießen des Gartens sind in der Regel umlagefähige Betriebskosten, wenn die  Umlage der Betriebskosten  vereinbart ist. Sträucher und Pflanzen im Garten - Kosten des Gießens, der

Sehr häufig fühlen sich Mieter von Motor- und Betriebsgeräuschen eines Rasenmähers gestört, besonders, wenn während der Mittagsruhe der Rasen gemäht wird.  Rasenmähen während der Mittagsruhe - ist das eine Ruhestörung? Die weit verbreitete

Kosten für das Fällen eines Baumes muss der Vermieter selbst tragen, er kann sie nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Vermieter muss die Kosten tragen, die für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung, des

Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt ein vorhandener Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies im Mietvertrag steht bzw. zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich vereinbart ist. Ist aber trotzdem die Nutzung des