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Baumfällkosten können Betriebskosten für Mieter sein

Kosten für das Fällen eines Baumes musste der Vermieter bisher meist selbst tragen, er konnte sie in der Regel nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der BGH hat dazu anders entschieden.

Baumfällkosten als Kosten der Instandhaltung des Grundstücks

Der Vermieter musste bisher die Kosten tragen, weil diese als Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung, des Hauses und des Grundstücks angesehen wurden. Laufende Kosten, die dem Betrieb der Immobilie dienen, können - wenn das vertraglich so vereinbart ist - als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Baumfällkosten als Betriebskosten vom Mieter zu zahlen?

Ein Vermieter wollte die Baumfällkosten für eine abgestorbene Birke auf die Mieter umlegen. Ein Mieter wehrte sich, und es kam zum Prozess.

Kosten einer Baumfällung sind keine Betriebskosten, die umgelegt werden können - Urteil

Das Landgericht Berlin entschied noch 2018 (Az. 63 S 217/17), dass der Vermieter nicht berechtigt ist, die Baumfällkosten als Betriebskosten umzulegen.

Hinweis


Bundesgerichthof:
Morsche, nicht mehr standsichere Bäume fällen - Kosten können Betriebskosten sein:

Baumfällkosten als Betriebskosten der Wohnung - Urteil 


Redaktion


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