Logo

Betriebskostenabrechnung - Baumfällung, Baumfällkosten umlegbar?

Die Kosten einer Baumfällung können für Mieter einer Wohnung zu zahlende Betriebskosten sein. Für eine für Mieter bestehende Zahlungspflicht ist immer die mietvertragliche Vereinbarung zur Zahlung von (kalten) Betriebskosten die Voraussetzung.

Fällung von Bäumen als Betriebskosten der Gartenpflege

Die Frage, ob Baumfällkosten als Betriebskosten der Gartenpflege vom Vermieter in der Betriebskostenabrechnung als Betriebskosten umgelegt werden dürfen, war lange umstritten.

Gerichte entschieden diese Frage unterschiedlich, mal für Mieter, aber auch gegen Mieter.

Sind Fällkosten von Bäumen Betriebskosten der Wohnung?

Manche Gerichte haben geurteilt, dass Kosten einer Baumfällung keine Betriebskosten sind, die auf den Mieter umgelegt werden können, weil die laufende Entstehung solcher Kosten nicht gegeben ist.

Schon die lange Lebensdauer von Bäumen spricht eigentlich gegen das Merkmal einer laufenden Entstehung solcher Betriebskosten.

Andere Gerichte sahen das Fällen von nicht standsicheren Bäumen als keine umlegbaren Betriebskosten, da der Vermieter einen Mangel beseitigen müsse

Schon in der Vergangenheit haben einzelne Gerichte aber geurteilt, dass Baumfällkosten vom Mieter zu zahlende Betriebskosten sein können.

Kosten der Baumfällung eines morschen Baums sind umlegbare Betriebskosten

Der Bundesgerichtshof ist im November 2021 zum Ergebnis gekommen, dass die Fällkosten von Bäumen Betriebskosten sind.

Dies gilt auch für das Fällen nicht mehr standsicherer, morscher Bäume, es handele sich nicht um Kosten für eine Instandhaltung.

Das Urteil: Baumfällkosten sind nach Â§ 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähige Betriebskosten:
Baumfällkosten als Betriebskosten der Wohnung - Urteil 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: