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Betriebskosten Gartenpflege - Heckenschnitt, Sträucher schneiden

Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß dem Mietvertrag vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.

Sträucher schneiden, Heckenschnitt als Betriebskosten der Gartenpflege einer Mietwohnung

Die Beurteilung, ob für einen Sträucher- und Heckenschnitt das Merkmal einer laufenden Entstehung gegeben ist, ist nicht einfach. 

  • Würde das Beschneiden von Sträuchern z.B. alle 5 Jahre stattfinden, dann kann es fraglich sein, ob noch für einen solch langen Zeitraum eine Einordung als Kosten der laufenden Entstehung für die Gartenpflege möglich ist.
  • Allgemein gilt: Je länger der zeitliche Abstand zwischen den Arbeiten ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Kosten der Beschneidung von Sträuchern nicht mehr auf die Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können.

Gartenpflege - Wenn ein Verjüngungsschnitt als Betriebskosten angesetzt wird

  • Würde nach einem solchen Zeitraum ein sogenannter "Verjüngungsschnitt" (neben einer regelmäßigen periodischen Beschneidung der Sträucher) vorgenommen, dann sind solche Kosten umlagefähige Betriebskosten.

Immer kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei sehr langsam wachsenden Sträuchern könnte ein solcher zeitlicher Rhythmus (alle 5 Jahre) noch unter das Merkmal einer laufenden Entstehung fallen, dann könnten die Kosten als Betriebskosten umlegbar sein.

  • Das Merkmal einer laufenden Entstehung setzt nicht voraus, dass Kosten regelmäßig anfallen müssen - auch ein mehrjähriger Rhythmus ist möglich. 

Verwilderter, ungepflegter Garten - Betriebskosten für das Schneiden von Hecken

Wenn ein Garten verwildert ist, eine laufende Pflege seitens des Eigentümers oder seiner beauftragten Hausverwaltung unterblieb, dann verursacht das Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken oft sehr erhebliche Kosten. 

  • Ein Gericht kann dann zu der Ãœberzeugung gelangen, dass solche Kosten nicht mehr von den Mietern als Betriebskosten übernommen werden müssen, da der Eigentümer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Tipp


  • Hecken stark zurückschneiden: Das muss jährlich bis spätestens Ende Februar erledigt sein.
  • In der Zeit vom 1. März bis 30. September muss dies wegen dem Tierschutz und Vogelschutz unterbleiben.

Gartenpflege macht der Mieter - Umlage von Betriebskosten für den Heckenschnitt

Hat der Mieter mit einer wirksamen Individualvereinbarung den Heckenschnitt im Garten übernommen, so kann der Vermieter, auch wenn er mit den vom Mieter ausgeführten Arbeiten nicht zufrieden ist, diese nicht einfach anderweitig beauftragen und die entstehenden Kosten dem Mieter als Betriebskosten berechnen.

Der Vermieter müsste den Mieter abmahnen und müsste auch in der Lage sein zu beweisen, dass der Mieter seinen Aufgaben nicht nachkommt bzw. diese absolut nicht ordnungsgemäß sind.

Ist keine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien möglich, so müsste im Rechtsstreit zu dieser Problematik und einer Kostenumlage entschieden werden.

Eventuell kann eine Kündigung der Gartenpflege durch den Vermieter möglich sein.


Redaktion


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