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Baumschnitt, Beschneiden Bäume als Betriebskosten der Gartenpflege
Kosten für den Baumschnitt als Kosten der Gartenpflege können als Betriebskosten auf Mieter umlegbar sein, wenn die Umlage der Betriebskosten für die Wohnung vereinbart ist. Für die mögliche Kostenumlage des Beschneidens von Bäumen als Betriebskosten ist das Merkmal der laufenden Entstehung dieser Kosten zu beachten.
Sind Baumschnitt, das Beschneiden von Bäumen als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar?
Wesentlich für die Umlagefähigkeit von Betriebskosten ist, dass die Zahlung der Betriebskosten durch die Mieter mietvertraglich vereinbart ist und solche Kosten laufend entstehen,
​​​​​​​§ 1 Betriebskostenverordnung.
- Kosten für die Beschneidung, Ausästung von Bäumen entstehen nicht unbedingt sehr regelmäßig, sondern in der Regel erfolgt das Beschneiden in längeren Zeitabständen.
- Welcher Zeitabstand zwischen diesen Arbeiten wird noch dem Merkmal einer regelmäßigen, laufenden Entstehung zugeordnet, können Kosten dann Betriebskosten sein?
Kosten des Baumschnitts als Betriebskosten - Merkmal der laufenden Entstehung
Das wichtige Merkmal der laufenden Entstehung von umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ist bei Kosten für einen Baumschnitt nicht immer gegeben:
- Wenn zwischen den Arbeiten sehr lange Zeitabstände auftreten, dann liegen möglicherweise keine periodischen Kosten mehr vor.
Baumschnitt als Betriebskosten - langer Zeitabstand - keine laufende Entstehung der Kosten
Es gibt Gerichtsentscheidungen, wonach die Kosten eines Baumschnittes, der z.B. nach 12 Jahren wieder einmal durchgeführt wurde, keine periodischen Kosten mehr sind.
Nach einem so langen Zeitabstand sei eine regelmäßige Entstehung nicht mehr gegeben - deshalb seien das keine Betriebskosten, die vom Mieter verlangt bzw. gezahlt werden müssen - es sind dann Kosten des Vermieters.
Zeitabstand zwischen der Vornahme von Baumschnittarbeiten - Grundlage für Betriebskosten
Aber: Entstehen solche Kosten z.B. alle 3 Jahre, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kosten des Baumschnitts als Betriebskosten über die Gartenpflegekosten vom Vermieter umgelegt werden dürfen.
Baumrückschnitt als Betriebskosten der Wohnung
- Ein Gericht kann einen Baumrückschnitt, wenn dieser z.B. alle 5 Jahre stattfindet, noch als regelmäßig entstehende Kostenposition ansehen, und entscheiden, dass die Kosten als Betriebskosten von den Mietern zu tragen sind.
Baumschnittarbeiten - Ausschneiden von Totholz, abgestorbenen Ästen als Betriebskosten
Erfolgt im Rahmen der Arbeiten nur das Ausschneiden von Totholz, abgestorbenen Ästen, dann können dies Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters sein - dies sind dann möglicherweise keine auf Mieter umlegbaren Betriebskosten:
Betriebskosten Gartenpflege - Totholz, abgestorbene Äste entfernen
Betriebskosten - die Einordnung von Baumschnittarbeiten als periodische Entstehung
Allgemein lässt sich nur sagen:
- Je länger die Zeiträume für die Durchführung von Baumschnittarbeiten auseinander liegen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kosten dann keine umlegbaren Betriebskosten sind, weil das Merkmal einer laufenden Entstehung nicht mehr gegeben ist.
Genauer ist diese Problematik nicht zu fassen, denn es kommt immer auf den Einzelfall an und Gerichte urteilen zudem regional recht unterschiedlich.
Die Baumfällung im Garten des Wohnhauses als Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Baumfällkosten zu den umlegbaren Kosten der Gartenpflege gehören, auch wenn diese erst nach vielen Jahren anfallen.
BGH: Baumfällkosten als umlegbare Betriebskosten.
Redaktion
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