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Betriebskostenabrechnung - Baumfällung, Baumfällkosten umlegbar?
Die Kosten einer Baumfällung können für Mieter einer Wohnung zu zahlende Betriebskosten sein.
Für eine bestehende Zahlungspflicht ist immer ist die mietvertragliche Vereinbarung zur Zahlung von (kalten) Betriebskosten die Voraussetzung.
Fällung von Bäumen als Betriebskosten der Gartenpflege
Die Frage, ob Baumfällkosten als Betriebskosten der Gartenpflege vom Vermieter in der Betriebskostenabrechnung als Betriebskosten umgelegt werden dürfen, war lange umstritten. Gerichte entschieden diese Frage unterschiedlich, mal für Mieter, aber auch gegen Mieter.
Sind Fällkosten von Bäumen Betriebskosten der Wohnung?
Manche Gerichte haben geurteilt, dass Kosten einer Baumfällung keine Betriebskosten sind, die auf den Mieter umgelegt werden können, weil eine laufende Entstehung solcher Kosten nicht gegeben ist. Schon die lange Lebensdauer von Bäumen spricht gegen das Merkmal einer laufenden Entstehung.
Andere Gerichte sahen das Fällen von nicht standsicheren Bäumen als keine umlegbaren Betriebskosten, da der Vermieter einen Mangel beseitigen müsse
Schon in der Vergangenheit haben einzelne Gerichte aber geurteilt, dass Baumfällkosten vom Mieter zu zahlende Betriebskosten sein können.
Kosten der Baumfällung eines morschen Baums sind umlegbare Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof ist im November 2021 zum Ergebnis gekommen, dass die Fällkosten von Bäumen Betriebskosten sind.
Baumfällkosten seien nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähige Betriebskosten:
Baumfällkosten als Betriebskosten der Wohnung - Urteil
Redaktion
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