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Baumfällung als Betriebskosten - Gartenpflege macht der Mieter
Wurden die Kosten für die Gartenpflege insgesamt wirksam durch eine Individualvereinbarung auf den Mieter übertragen (in der Regel nur beim Einfamilienhaus), dann kann der Vermieter Baumfällkosten nicht als Betriebskosten als Kosten der Gartenpflege auf den Mieter umlegen,
- wenn der Vermieter selbst das Fällen von Bäumen beauftragt hatte.
- Gartenpflege - Welche Kosten sind Betriebskosten?
Gartenpflege durch Mieter - Umlage Betriebskosten Heckenschnitt
Hat der Mieter mit einer wirksamen Individualvereinbarung den Heckenschnitt (selten: Auch den Baumschnitt) übernommen, so kann der Vermieter, auch wenn er mit den vom Mieter ausgeführten Arbeiten nicht zufrieden ist, diese nicht einfach anderweitig beauftragen und die entstehenden Kosten dem Mieter als Betriebskosten berechnen.
Der Vermieter müsste den Mieter abmahnen und müsste auch in der Lage sein zu beweisen, dass der Mieter seinen Aufgaben nicht nachkommt bzw. diese absolut nicht ordnungsgemäß sind.
Ist keine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien möglich, so müsste im Rechtsstreit zu dieser Problematik und einer Kostenumlage entschieden werden.
Eventuell kann eine Kündigung der Gartenpflege durch den Vermieter möglich sein.​​​​​​​
Redaktion
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