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Gartenpflege durch Mieter - welche Aufgaben sind das?

Ist vertraglich vereinbart, dass die Gartenpflege vom Mieter auszuführen ist, dann ist of nicht klar, was darunter zu verstehen ist, welche Aufgaben Mieter durchzuführen haben.

Was gehört zur Gartenpflege, wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernommen haben?

Mieter sollten darauf achten, dass im Mietvertrag oder auch in einer späteren Vereinbarung klar geregelt ist, welche Rechte und welche Pflichten bestehen, welche Arbeiten zu übernehmen sind.

Ohne eine besondere Vereinbarung über die Gartenpflege: unter die Tätigkeiten zur Gartenpflege fallen in der Regel nur einfache Arbeiten, die weder besondere Fachkenntnisse, noch einen großen Aufwand darstellen. 

Die Pflicht zur Gartenpflege umfasst jedenfalls folgende Aufgaben:

  • Rasen mähen,
  • Laubharken,
  • Unkrautjäten,
  • Wege sauber halten,
  • Grünsschnitt entsorgen.

Mieter und Vermieter vereinbaren Arbeiten zur Gartenpflege

In der Vereinbarung mit dem Vermieter zur Ãœbernahme der Gartenpflege können weitere Pflichten ausdrücklich aufgenommen sein:

Beispiel

Der Mieter muss einmal im Jahr den Teich ablassen und reinigen.

Es können auch bestimmte Maßnahmen ausgeschlossen sein.

Beispiel

Die Pflege des Rosenbeets ist allein Sache des Vermieters.

Solche ausdrückliche Regelungen sind unbedingt zu beachten. 

Lesetipp


Auf den Mieter kann auch das Laub fegen, die Laubbeseitigung übertragen sein, auch der Winterdienst.

Mieter hat die Pflege des Gartens in einem Mehrfamilienhaus übernommen 

Ist die Gartenpflege im Zusammenhang mit einer gemieteten Wohnung im Mehrfamilienhaus übernommen, beschränkt sich die Pflicht des Mieters häufig ebenfalls auf einfache Arbeiten.

  • Meist ist für Mieter das Recht ausgeschlossen im gemeinschaftlichen Garten, Beete neu anzulegen oder ganz aufzugeben, z.B. in Rasen umzuwandeln.

Gartenpflege - Mieter hat ein Einfamilienhaus gemietet

Gehört zum gemieteten Einfamilienhaus ein Garten, dann gilt der grundsätzlich als mitvermietet, das heißt, er darf benutzt werden. Weitere Einzelheiten:
Garten am Einfamilienhaus - Nutzung durch Mieter 

  • Wurde z.B. ein Heckenschnitt oder Baumschnitt nicht vereinbart, dann ist dies die Angelegenheit des Vermieters.
    ​​​​​​​Der Vermieter kann, wenn die Übernahme der Betriebskosten vereinbart ist, dafür Betriebskosten für die Gartenpflege in Rechnung stellen.
Hinweis


Ist bei der Pflicht zur Gartenpflege - z.B. ausdrücklich das Beschneiden von Bäumen - auf den Mieter übertragen, und führt der Vermieter dennoch diese Arbeiten aus, dann kann der Vermieter die entsprechend entstehenden Kosten nicht einfach als Betriebskosten umlegen. 
​​​​​​​Betriebskosten - Gartenpflege, Heckenschnitt macht der Mieter 

Gartenpflege durch Mieter - der Umgestaltung des Gartens sind Grenzen gesetzt

Nicht zur Gartenpflege gehören - wenn dies vertraglich nicht ausdrücklich geregelt ist - das Recht und die Pflicht, Büsche und Bäume zu entfernen oder neu zu setzen.

Auch das Anlegen neuer Beete oder das Entfernen von Beeten ist nicht gestattet.

Auch bauliche Veränderungen dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht durchgeführt werden, z.B. ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen stellen oder abreißen.

Bei der Gartenpflege sind die Ruhezeiten immer zu beachten

Bei allen Maßnahmen der Gartenpflege müssen Mieter die Ruhezeiten und die Bestimmungen der Umweltgesetze beachten, und möglichst auch sonst auf die Mitmieter oder andere Nachbarn Rücksicht nehmen.



Redaktion


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