​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Gartenpflege durch Mieter - welche Aufgaben sind das?
Ist vertraglich vereinbart, dass die Gartenpflege vom Mieter auszuführen ist, dann ist oft nicht klar, was darunter zu verstehen ist, welche Aufgaben Mieter durchzuführen oder zu unterlassen haben.
Was gehört zur Gartenpflege, wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernommen haben?
Mieter sollten darauf achten, dass im Mietvertrag oder auch in einer späteren Vereinbarung klar geregelt ist, welche Rechte und welche Pflichten bestehen, welche Arbeiten zu übernehmen sind.
Ohne eine besondere Vereinbarung über die Gartenpflege gilt: Unter die Tätigkeiten zur Gartenpflege fallen in der Regel nur einfache Arbeiten, die weder besondere Fachkenntnisse, noch einen großen Aufwand darstellen.
Die Pflicht zur Gartenpflege umfasst jedenfalls folgende Aufgaben:
- Rasen mähen,
- Laubharken,
- Unkraut jäten,
- Wege sauber halten,
- Grünschnitt entsorgen.
Mieter und Vermieter vereinbaren Arbeiten zur Gartenpflege
In der Vereinbarung mit dem Vermieter zur Übernahme der Gartenpflege können weitere Pflichten ausdrücklich aufgenommen sein:
Der Mieter muss einmal im Jahr den Teich ablassen und reinigen.
Es können auch bestimmte Maßnahmen ausgeschlossen sein.
Die Pflege des Rosenbeets ist allein Sache des Vermieters.
Solche ausdrückliche Regelungen sind unbedingt zu beachten.
Auf den Mieter kann auch das Laubfegen, die Laubbeseitigung übertragen sein, auch der Winterdienst.
Mieter hat die Pflege des Gartens in einem Mehrfamilienhaus übernommen
Ist die Gartenpflege im Zusammenhang mit einer gemieteten Wohnung im Mehrfamilienhaus übernommen, beschränkt sich die Pflicht des Mieters häufig ebenfalls, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf einfache Arbeiten.
- Meist ist für Mieter das Recht ausgeschlossen, im gemeinschaftlichen Garten, Beete neu anzulegen oder Beete ganz aufzugeben, z.B. in Rasen umzuwandeln.
Gartenpflege - Mieter hat ein Einfamilienhaus gemietet
Gehört zum gemieteten Einfamilienhaus ein Garten, dann gilt der grundsätzlich als mitvermietet, das heißt, er darf benutzt werden. Weitere Einzelheiten:
Garten am Einfamilienhaus - Nutzung durch Mieter
- Wurde z.B. ein Heckenschnitt oder Baumschnitt nicht vereinbart, dann ist dies die Angelegenheit des Vermieters.
Gartenpflege durch Mieter - kann der Vermieter trotzdem Betriebskosten in Rechnung stellen?
​​​​​​​Ist im Mietvertrag die Übernahme der Betriebskosten vereinbart, und wird die Gartenpflege durch den Vermieter bzw. seine Beauftragten ausgeführt, dann wird der Vermieter Betriebskosten für die Gartenpflege in Rechnung stellen.
Ist die Pflicht zur Gartenpflege - z.B. ausdrücklich das Beschneiden von Bäumen - auf den Mieter übertragen, und führt der Vermieter dennoch diese Arbeiten aus, dann kann der Vermieter die entsprechend entstehenden Kosten nicht einfach als Betriebskosten umlegen.
​​​​​​​Betriebskosten - Gartenpflege, Heckenschnitt macht der Mieter.
Gartenpflege durch Mieter - der Umgestaltung des Gartens sind Grenzen gesetzt
Nicht zur Gartenpflege gehören - wenn dies vertraglich nicht ausdrücklich geregelt ist - das Recht und die Pflicht, Büsche und Bäume zu entfernen oder neu zu setzen.
Auch das Anlegen neuer Beete oder das Entfernen von Beeten ist nicht gestattet.
Auch bauliche Veränderungen dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht durchgeführt werden, z.B. ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen stellen oder abreißen.
Bei der Gartenpflege sind von Mietern die Ruhezeiten immer zu beachten
Bei allen Maßnahmen der Gartenpflege müssen Mieter die Ruhezeiten und die Bestimmungen der Umweltgesetze beachten, und möglichst auch sonst auf die Mitmieter oder andere Nachbarn Rücksicht nehmen.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: