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Garten gemietet - Gartenpflege und Nutzung durch Mieter

Wurde ein zum Haus oder zur Wohnung gehörender Garten gemietet bzw. ist mitvermietet, dann kann der Mieter verpflichtet sein, den Garten zu pflegen. Wie dürfen Mieter den Garten nutzen, welche Rechte zur Nutzung des Gartens bestehen?

Mieter nutzt Garten - ist die Gartenpflege vom Mieter auszuführen?

Eine Pflicht zur Gartenpflege für Mieter besteht aber nur, wenn dies im Mietvertrag oder auch in einer besonderen Vereinbarung geregelt wurde - das muss ausdrücklich vertraglich vereinbart sein.

Mieter hat Garten mitgemietet - keine Nutzung durch andere Mieter oder den Vermieter

Es ist dann durchaus möglich, dass nur der bzw. die Mieter die an sie mitvermietete Gartenfläche benutzen darf, andere Mieter nicht berechtigt sind, auch der Vermieter nicht.

Ist der Garten Teil eines Einfamilienhauses, dann gilt der Garten, auch wenn dieser nicht als vermietet im Mietvertrag aufgeführt ist, als mitvermietet.

Mieter hat das alleinige Recht zur Nutzung des Gartens - wie darf der Garten genutzt werden?

Ein gemieteter oder zur Wohnung gehörender Garten darf vom Mieter genutzt werden. Das alleinige Nutzungsrecht an einem Garten beinhaltet nicht, dass man alles machen darf.

  • Oft steht im Mietvertrag, was Mietern nicht erlaubt ist, z.B. das Fällen von Bäumen, eine wesentliche Umgestaltung des Gartens etc. 
  • Mieter müssen darauf achten, dass von der Nutzung keine unverhältnismäßigen Störungen ausgehen, z.B. häufiger Lärm oder auch z.B. Ruhestörungen durch eine Gartenparty.

Mieter dürfen in ihrem Garten jedenfalls:

Grillen
Als Mieter auf dem Grundstück, im Bereich der Wohnung Grillen 

Freizeit verbringen

Spielgeräte für Kinder aufstellen
Dies ist sogar im Gemeinschaftsgarten möglich. Informationen zum Aufbau von Spielgeräten finden Sie nachfolgend: 
Spielgeräte als Mieter aufstellen - Spielplatz im Gemeinschaftsgarten 

Auch einen Gartenteich bei einem zu einem Einfamilienhaus gehörenden Garten anlegen kann möglich sein, wenn es sich nicht um eine bauliche Veränderung handelt.

Auch ein Gartenteich kann eine bauliche Veränderung sein.
Teich als Mieter eines Hauses, einer Mietwohnung im Garten anlegen 

Gartenhaus als Mieter im gemieteten Garten aufstellen kann erlaubt sein

Das Aufstellen eines kleinen Gartenhauses / Gerätehauses gilt meist nicht als eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung der Mietsache im Sinne des Mietvertrages.

Für das Aufstellen ist in der Regel kein Eingriff in die Substanz erforderlich und ein Gartenhaus oder Gerätehaus kann am Ende des Mietvertrags ohne wesentlichen Aufwand vom Mieter wieder zurückgebaut werden.

  • Wäre aber ein Fundament zu errichten, dann sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Hinweis


Streit entsteht öfter, wenn Mieter "bauliche Veränderungen" im Garten durchführen, z.B. ein Gerätehaus aufstellen, dafür ein Betonfundament errichten, einen Weg aus Platten errichten etc. 

Garten an Mieter vermietet - muss der Mieter diesen pflegen?

Allein aus dem Umstand, dass der Garten vermietet wurde, ergibt sich nicht automatisch, dass der Mieter den Garten über ein übliches Maß hinaus pflegen muss.

Mit dem Mieter ist vertraglich nur ganz allgemein eine Gartenpflege vereinbart

Haben Mieter nur allgemein die Gartenpflege übernommen, so fallen unter die übernommenen Pflegearbeiten nur einfache Arbeiten, die keine Fachkenntnisse erfordern und für die auch keine höheren Kosten entstehen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-10 U 70/04).

Gartenpflege wird durch Mieter übernommen - zur Gartenpflege gehörende Arbeiten

Ist die Gartenpflege nur allgemein vertraglich geregelt, so sind nur einfache Tätigkeiten von Mietern auszuführen. Solche Tätigkeiten sind z.B.:

Wege sauber halten,

Rasen mähen,

Unkraut beseitigen,

Entfernen von Laub und Grünschnitt.

Hinweis


Es können vertraglich, über die allgemeine einfache Gartenpflege hinaus, ganz bestimmte vom Mieter auszuführende Gartenpflegearbeiten vereinbart sein.
Weitere Einzelheiten:
Ãœbernahme der Gartenpflege durch Mieter - welche Aufgaben sind das? 

Gartenpflege - Sträucher pflanzen oder entfernen, Bäume beschneiden

Für größere Umgestaltungen des Gartens, die bei Mietvertragsende nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können, sollten Mieter möglichst eine Abstimmung mit dem Vermieter vornehmen, die auch schriftlich so dokumentiert wird, dass die Umgestaltung des Gartens am Mietvertragsende nicht entfernt werden muss.

Klärung mit dem Vermieter, wie dieser sich die Pflege und Nutzung des Gartens vorstellt

Manchmal ist dem Vermieter - wenn er z.B. selbst vorher im jetzt vermieteten Haus gewohnt hat, oder immer noch einen Teil des Gartens selbst benutzt - der Garten sehr wichtig. Kommt es zum Streit über die Gartenpflege, ist der Vermieter mit der Nutzung nicht einverstanden, dann führt das zu Streitigkeiten.

Ob der Vermieter den Vertrag über die Nutzung des Gartens beenden kann, dies ist sehr von den Umständen des Einzelfalls abhängig, könnte ab z.B. möglich sein, wenn der Garten einem Anbau an das Haus im Weg ist.

Hinweis


  • Besteht kein Vertragsverhältnis über die Nutzung des Gartens, dann kann der Vermieter die Nutzung sogar einfach widerrufen, auch wenn eine jahrelange Nutzung seitens des Vermieters geduldet wurde.
    ​​​​​​​Gewohnheitsrecht für Mieter - Widerruf einer Nutzung 

Vermieteter Garten - Mieter hat Gartenpflege übernommen - Garten verwildert

Wird die Gartenpflege vom Mieter überhaupt nicht ausgeführt, oder kommt es zu einer Verwilderung, Verwahrlosung, so kann der Vermieter berechtigt sein die Arbeiten in Auftrag geben und entstandene Kosten vom Mieter verlangen.

Wann ein Garten als verwildert oder als verwahrlost anzusehen ist, das ist ebenfalls eine Frage des Einzelfalls. Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, dann kann ein solcher Streit über unterschiedliche Auffassungen zur Gartenpflege und auch wegen Kostenforderungen des Vermieters vor Gericht landen.


Redaktion


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