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Betriebskosten für Sandkasten und Spielplatz - alle Mieter zahlen

Wurde im gemeinschaftlichen Garten eines Mietshauses oder einer Wohnanlage ein Sandkasten oder sonstiger Spielplatz für die Mieter errichtet, oder besteht bereits der Spielplatz, dann sind die sogenannten Unterhaltskosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, wenn die Umlage der Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist. Welche Kosten können Betriebskosten sein?

Betriebskostenabrechnung - Umlegbare Betriebskosten für einen Spielplatz, für Sandkasten 

Für die Vereinbarung, dass Mieter die Betriebskosten tragen, genügt bereits, dass im Mietvertrag sinngemäß vereinbart ist: "Der Mieter trägt die Betriebskosten."

Die Betriebskosten für einen Spielplatz sind in der Betriebskostenverordnung geregelt:
§ 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung

Die Betriebskosten werden Ã¼ber die Kosten der Gartenpflege abgerechnet.

Umlegbare Betriebskosten sind z.B.: 

  • der regelmäßige Austausch des Sandes (ca. alle 2 bis 3 Jahre),
  • die regelmäßige Reinigung des Sandkastens,
  • das Sieben des Sandes,
  • Wartungen an Spielgeräten,
  • Wartungen an Sitzgelegenheiten.

Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes sind keine Betriebskosten für Mieter

Die Kosten der Errichtung, Herstellung eines Spielplatzes sind keine Betriebskosten.

Solche Kosten werden oft vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft getragen.

  • Allerdings kann es für Vermieter möglich sein, dass die erstmalige Errichtung eines neuen Spielplatzes im Rahmen einer Modernisierung erfolgt.
    Die Errichtung eines neuen Spielplatzes gilt auch dann als Modernisierung, Wohnwertverbesserung, wenn nicht alle Mieter eine Nutzungsmöglichkeit für den Spielplatz haben.

Aufstellung von Sitzgelegenheiten, Bank auf Spielplatz als Betriebskosten der Wohnung

Die Schaffung von Sitzgelegenheiten, das Aufstellen einer Bank oder von Bänken, sind ebenfalls keine von Mietern zu zahlenden Betriebskosten.  

Reparaturen an Spielgeräten, am Spielplatz als Betriebskosten für Mieter

Reparaturen an Spielgeräten sind immer vom Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen, sind für Mieter keine Betriebskosten.

Auch Reparaturen, Instandhaltungen im Bereich eines Spielplatzes können nicht als Betriebskosten auf die Mieter eines Hauses umgelegt werden, z.B.:

  • die Reparatur der Spielplatzeinfassung, 
  • die Erneuerung von Gehwegplatten,  
  • entstandene Reparaturkosten für Spielgeräte,
  • die Reparatur von Bänken, Sitzgelegenheiten, usw.,

Solche Kosten sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft zu zahlen.

Sandkasten und Spielplatz - Neuanschaffungen von Spielgeräten sind keine Betriebskosten

Werden neue Spielgeräte für den Spielplatz vom Vermieter angeschafft, so sind solche Kosten keine von Mietern zu zahlenden Betriebskosten.

Wartungskosten an Spielgeräten auf dem Spielplatz sind für Mieter Betriebskosten

Regelmäßige Wartungen an Spielgeräten, und die dadurch entstehenden Kosten, zählen aber als umlegbare Betriebskosten.

Betriebskosten Sandkasten und Spielplatz - auch kinderlose Haushalte müssen zahlen

Besteht eine gemeinschaftliche Sandkiste, ein Spielplatz, dann müssen alle Mieter (auch kinderlose Mieter des Hauses) für die entstehenden Betriebskosten aufkommen, wenn im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. 
Kalte Betriebskosten - Zahlung für Wohnung mit Mietvertrag vereinbart


Redaktion


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